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Mortler: Großer Erfolg für die CSU: Länder können Abstandsregelungen für Windräder schaffen

Berlin (ots)

Zur Verabschiedung der Länderöffnungsklausel für Abstandsregelungen bei der Windenergie im Deutschen Bundestag erklärt die Vorsitzende des Arbeitskreises Landwirtschaft, Umwelt und Bau Marlene Mortler:

"Windräder sind eine gute Sache, aber eben nur dort, wo sie auch hinpassen. Es kann nicht richtig sein, Windräder in unsere sensibelsten Landschaften zu stellen oder unmittelbar neben unseren Dörfern zu errichten - zumindest dann nicht, wenn die Menschen vor Ort es nicht wollen. Wir wollen den Erfolg der Energiewende, nur mit pauschalen Antworten vom grünen Tisch wird uns das nicht gelingen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir den Bundesländern mit dem heute verabschiedeten Gesetz die Möglichkeit einräumen, Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung zu definieren. Dies war eine zentrale Forderung der CSU im Bundestagswahlkampf - hier ist das Ergebnis.

Das Gute an der Länderöffnungsklausel ist, dass sie eine differenzierte Antwort gibt: Jede Gemeinde hat auch in Zukunft die Möglichkeit, durch Bebauungsplan Windenergieflächen auszuweisen und auf Mindestabstände zu verzichten. Das aber nur, wenn zuvor im Gemeinde- oder Stadtrat ausführlich und öffentlich über die Errichtung der Windräder diskutiert worden ist. Soviel Transparenz muss einfach sein!"

Hintergrund:

Mit der Neuregelung im Baugesetzbuch können die Länder bis Ende 2015 Landesgesetze erlassen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und anderen baulichen Nutzungen festschreiben. Wie groß diese Mindestabstände sind und welche Auswirkungen dies auf bestehende Ausweisungen in Flächennutzungs- und Regionalplänen hat, können die Länder selbst regeln. Mit der Verabschiedung der Länderöffnungsklausel ist auch der Weg für ein bayerisches Gesetz zu Mindestabständen frei. Dafür hatte sich die Bayrische Staatsregierung bereits im Februar mit einem Kabinettsbeschluss ausgesprochen.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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