CSU-Landesgruppe
Mayer: Schutz vor Killerspielen muss verbessert werden
Berlin (ots)
Zum Vorschlag des bayerischen Innenministers, Dr. Günther Beckstein, den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung im Hinblick auf so genannte Killerspiele zu präzisieren, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Computerspiele, in denen auf eine erschreckend realitätsnahe und häufig besonders brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, sind absolut inakzeptabel. Derartige Machwerke stellen das menschliche Leben als praktisch wertlos und beliebig auslöschbar dar. Der Staat sollte ein klares Zeichen setzen, dass dies mit unserer Werteordnung nicht vereinbar ist: Kinder und Jugendliche müssen vor derartigen Darstellungen geschützt werden. Wir brauchen zügig konkrete Vorschläge, um den Schutz vor Killerspielen zu verbessern. Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, der die Notwendigkeit der Abstimmung von Bund und Ländern im Hinblick auf ein Verbot von Killerspielen anspricht.
Natürlich wird nicht jeder, der derartige Spiele spielt, dadurch zum Amokläufer. Bei den Amokläufen der letzten Jahre war es jedoch häufig so, dass die Täter in großem Ausmaß brutale Computerspiele konsumierten. Aufgrund dessen ist festzustellen: Wenn bestimmte weitere Faktoren, etwa eine labile psychische Verfassung, hinzukommen, können solche Spiele offenbar als verhängnisvolle Initialzünder wirken.
Ich begrüße den vom bayerischen Innenminister vorgelegten Diskussionsvorschlag, den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung zu präzisieren. Das Strafrecht ist die Materie, mit der der Gesetzgeber dort, wo es der Schutz wichtiger Rechtsgüter gebietet, Abschreckungswirkung erzeugen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob der derzeit geltende Tatbestand, der maßgeblich an die Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalttätigkeiten in Trägermedien anknüpft, tatsächlich ausreicht, um menschenverachtende Computerspiele hinreichend zu erfassen.
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