Uhl/Mayer: Verbesserungen im Wahlrecht und Wahlkreisneueinteilung heute verabschiedet
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung zum Wahl- und Abgeordnetenrecht und zur Wahlkreisneueinteilung im Plenum des heutigen Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Stephan Mayer MdB:
Die Gesetzentwürfe wurden von den Koalitionsfraktionen erarbeitet. Bei den Änderungen im Wahlrecht wurden die Erfahrungen der letzten beiden Bundestagswahlen und u.a. die Anregungen des Bundeswahlleiters und des Wahlprüfungsausschusses berücksichtigt. Für das Wahlverfahren und für den Wähler konnten erhebliche Vereinfachungen und Verbesserungen durchgesetzt werden:
Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen wird durch den Wechsel vom Berechnungsverfahren Hare/Niemeyer zum Divisorverfahren mit Standardrundung Sainte Lague/ Schepers verbessert. Ausdrücklich wird geregelt, dass auf Landeslisten einer Partei parteifremde Bewerber nicht zulässig sind; Missverständnisse und Probleme bei den Landeswahlleitern bei der Aufstellung der Kandidaten werden damit für die Zukunft ausgeschlossen.
Das seit langem überfällige zeitlich unbefristete Wahlrecht für alle im Ausland lebenden Deutschen wird eingeführt. Um der steigenden Inanspruchnahme der Briefwahl Rechnung zu tragen, wird auf die Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen durch den Wähler verzichtet.
Der Wahlbrieftransport bleibt innerhalb Deutschlands auch nach Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für den Wähler portofrei.
Im heute ebenfalls beschlossenen 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes werden die aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zwingend erforderlichen Änderungen der Wahlkreiseinteilung vorgenommen.
Sachsen und Sachsen-Anhalt verlieren einen Wahlkreis, Baden-Württemberg und Niedersachsen gewinnen einen Wahlkreis hinzu. Darüber hinaus erfolgen Änderungen aufgrund kommunaler Gebiets- und Namensänderungen sowie von kommunalen Gebietsreformen.
Beide Gesetze sind das Ergebnis einer intensiven und erfolgreichen vertrauensvollen Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen in einem verwaltungsrechtlichen Sachgebiet. Dies ist wenig spektakulär, aber von großer Bedeutung für die Wähler und wegen der bürokratischen Erleichterungen im besonderen Maße für die Wahlorgane und die Organisatoren der Bundestagswahl.
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