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Stübgen/Silberhorn: Sachverständige fordern neue Formen der Zusammenarbeit zwischen nationalen Parlamenten

Berlin (ots)

Zu dem Expertengespräch zum Thema "Raum der
Freiheit, Sicherheit und des Rechts" im EU-Ausschuss am 5. März 2008 
erklären der europapolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB, und der zuständige 
Berichterstatter, Thomas Silberhorn MdB:
Die gestern angehörten Experten haben die Zustimmung zum Vertrag 
von Lissabon mit seinen Neuerungen im Bereich Justiz und Inneres mit 
der Maßgabe empfohlen, dass der Bundestag seine Beteiligungsrechte 
sowohl im Hinblick auf die Subsidiaritätskontrolle als auch gegenüber
der eigenen Regierung aktiver ausübe. Die nationalen Parlamente 
müssten zum Anwalt der Subsidiarität, der Verhältnismäßigkeit und der
Bürgerrechte werden. Die Rechtsetzung im Bereich Justiz und Inneres 
habe einen überdurchschnittlich wachsenden Anteil an der 
Gesetzgebungstätigkeit der EU (ca. 20 Prozent ihrer legislativen 
Aktivität). Mit dem Vertrag von Lissabon würden nur noch wenige 
Regelungsmaterien im Bereich Justiz und Inneres in der alleinigen 
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben. Dies gelte zum Beispiel
für den Polizeibereich, wo es auch grenzüberschreitend nach wie vor 
lediglich die intergouvernementale Zusammenarbeit gebe, sowie bei der
Steuerung der Einwanderung und beim Zugang von Bürgern aus 
Drittstaaten auf die Arbeitsmärkte.
Die Sicherstellung, dass das Strafrecht weiterhin nur eine 
"Ultimaratio"-Funktion einnimmt, könne durch die im Vertrag von 
Lissabon neu eingeführten Rechte der Subsidiaritätseinrede und der 
Subsidiaritätsklage gewährleistet werden, da im Rahmen der 
Subsidiaritätsprüfung immer auch die Kompetenzgrundlage und die 
Verhältnismäßigkeit der Gesetzgebungsvorschläge zu prüfen sei. Die 
Sachverständigen riefen die nationalen Parlamente dazu auf, von der 
EU-Kommission zukünftig eine präzisere Begründung für neue 
EU-Rechtsakte einzufordern. Dies gelte auch für die Prüfung der 
Rechtmäßigkeit durch den EuGH. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion 
unterstützt diese Forderung nachdrücklich.
Die Subsidiaritätskontrolle ist eine "Frischzellenkur" für die 
nationalen Parlamente und kann helfen, die öffentliche Aufmerksamkeit
für die EU zu steigern. Dazu müssen insbesondere die Fraktionen in 
Europa neue Organisationsformen finden, um die Vernetzung der 
nationalen Parlamente zur Inanspruchnahme ihrer Kontrollrechte rasch 
zu organisieren.
Des Weiteren forderten die Experten den Beitritt der EU zur 
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der durch den Vertrag 
von Lissabon ermöglicht werde. Nur so unterliege auch das Handeln der
europäischen Institutionen dieser Konvention. Die notwendigen 
Anpassungen bei der EMRK selbst, die für einen Beitritt der EU zu 
dieser Konvention nötig seien, würden bereits vorbereitet. Man sei 
zuversichtlich, dass diese bis 2009 erreicht werden könnten. Zugleich
müsse unbedingt die Unterfinanzierung des Europäischen Gerichtshofs 
für Menschenrechte korrigiert werden, der die Einhaltung der EMRK 
überwache.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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