CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Paziorek: Der Gesetzentwurf des
Bundesnaturschutzgesetzes entspricht nicht dem Anspruch auf eine
zukunftsgerechte und nachhaltige Naturschutzpolitik
Berlin (ots)
Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Bundesnaturschutzgesetze im Plenum des Deutschen Bundestages, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB:
Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen waren seit jeher Verpflichtung der CDU/CSU-Fraktion.
Im Bewußtsein dieser hohen Verantwortung, ist unter CDU/CSU-Regierungsverantwortung das Bundesnaturschutzgesetz im Jahre 1998 novelliert worden.
Dabei wurden zwei entscheidende Weichen gestellt:
1. Dem Vertragsnaturschutz wurde Vorrang vor dem Ordnungsrecht eingeräumt. Damit wurde den Naturschutzbehörden zur Pflicht gemacht, im Naturschutz mehr mit den Bürgern zusammen zu arbeiten.
2. Es wurde eine bundeseinheitliche Ausgleichsverpflichtung für Naturschutzauflagen, die über die gute fachliche Praxis hinausgehen, eingeführt. Damit wurde den Betroffenen Rechtssicherheit in finanziellen Fragen gegeben.
Mit diesen wichtigen Richtungsentscheidungen wurde der alte Streit zwischen Naturschützern und Naturnutzern begraben. Die Land- und Forstwirtschaft, die über 80 % der Fläche im Besitz hat, wurde als wichtigster Verbündeter für einen dauerhaften Naturschutz gewonnen. Damit wurde mehr Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Gesellschaft geschaffen.
Es gibt nicht einen sachlichen Grund, diese wichtige Weichenstellungen von 1998 zurücknehmen. Es gibt keinen Grund dafür, dass im Naturschutz alle Fortschritte der letzten Jahre zerstört werden!
Was ist nun der Kern dieses Gesetzentwurfes?
Das Ordnungsrecht wird ohne finanzielle Ausgleichsverpflichtungen für den Staat auf Kosten und ohne Mitwirkung der Betroffenen gestärkt. Dies bedeutet, dass der rot-grüne Gesetzentwurf nicht die Mitarbeit der Bürger im Naturschutz unterstützt. Er betont vielmehr die hoheitlichen Befugnisse der Behörden gegenüber dem Bürger und sieht mehr Planung und mehr Bürokratie vor.
Dazu einige Beispiele:
1. Die Einführung einer bundesweiten flächendeckenden Landschaftsplanung der Kommunen und die Ausweitung des Umweltmonitorings erfordert mehr Personal.
2. Die Ausweitung der guten fachlichen Praxis parallel zu den Fachgesetzen führt zu Doppelzuständigkeiten der Behörden.
3. Die vorgesehene Verschärfung der Eingriffsregelung führt zu mehr Planung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur.
4. Die Beibehaltung der bisherigen zahlreichen Schutzgebietskategorien bindet unnötig eine große Verwaltungskapazität.
Auch die CDU/CSU-Fraktion erkennt die Notwendigkeit für einen Biotopverbund in den fachlich begründeten schützenswerten Gebietskulissen. Es ist aber klarzustellen, dass die vorhandenen Schutzgebiete durch langfristige vertragliche Vereinbarungen einbezogen und weiter entwickelt werden.
Die ländlichen Räume sind nicht nur Natur- und Kulturraum, sondern auch wichtige Wirtschaftsräume. In ihnen müssen für den Verbraucher qualitativ hochwertige Nahrungsmittel erzeugt werden. Zugleich sind sie Ausgleichs- und Erholungsräume für die Ballungsgebiete. Diese vielfältigen Funktionen können sie nur durch eine nachhaltige, naturnahe Nutzung erfüllen.
Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass allein durch die staatliche Zuordnung weiterer Räume zum Naturschutz dem Artenschwund Einhalt geboten werden kann.
Dieser Gesetzentwurf wird nicht zu mehr, sondern zu weniger Naturschutz führen. Naturschutz kann nicht gegen die vor Ort lebende Bevölkerung gemacht werden. Mit der Einführung von mehr Planungs- und Zwangsinstrumenten wird dem Naturschutz ein Bärendienst geleistet.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert den Bundesumweltminister auf:
Verlassen Sie nicht den durch die Novelle von 1998 eingeschlagenen erfolgreicheren Weg und folgen Sie unserem Entschließungsantrag.
Die CDU/CSU-Fraktion fordert vertragliche Absprachen mit dem Bürger und eine Ausgleichsverpflichtung für Nutzungsbeschränkungen, um den Naturschutz voranzubringen. Das Ordnungsrecht soll nur die notwendigen Rahmenbedingungen dafür setzen.
Dies bedeutet nicht, dass der Naturschutz unbezahlbar wird. Im Gegenteil: Im Wege der Kofinanzierung stellt Brüssel viele Mittel zur Verfügung, mit denen bei uns in Deutschland Naturschutzmaßnahmen betrieben werden könnten.
Allerdings setzt dies voraus, dass wir den freiwilligen vertraglichen Weg für bestimmte Leistungen im Naturschutz wählen und nicht nur einen gesetzlichen Standard vorschreiben, der diese Möglichkeiten verbaut; denn die Europäische Union fördert zu Recht nur Maßnahmen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Stand hinausgehen.
Kooperation statt Konfrontation, Motivation für ein verstärktes Engagement der Bürger für den Naturschutz, gerechter Ausgleich für erbrachte Leistungen und weniger Bürokratie sind die Maßstäbe, an denen wir diesen Gesetzentwurf messen müssen.
Dieses Bundesnaturschutz-Neuregelungsgesetz ist ein Rückschritt in der Naturschutzpolitik Deutschlands und wird von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt.
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