CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Eichhorn: Jugendschutz durchsetzen und
vereinfachen
Berlin (ots)
Anlässlich einer Anhörung der Jugend- und Wohlfahrtsverbände in der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Jugendschutz und Jugendmedienschutz erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
Der gesetzlich geregelte Kinder- und Jugendschutz ist in vielen Punkten reformbedürftig. Die Bestimmungen und Regelungen vor allem des Jugendschutzes bedürfen einer Überprüfung und Vereinfachung. Vor allem durch die markanten Veränderungen der Lebenswelten junger Menschen und Familien, die Beschleunigung von Reifungsprozessen und nicht zuletzt den technischen Fortschritt sind die bestehenden Normen auf ihre Modernität und Effektivität zu untersuchen.
Dies betrifft z.B. die Vereinheitlichung und eine bessere Strukturierung der bestehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen. Insbesondere die bestehenden Vollzugsdefizite bei der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit müssen beseitigt werden.
Auch die Kinowerbung für Tabak und Alkohol bei Filmen, die für Kinder ab 6 Jahren zugelassen sind, bedarf einer einschränkenden Überprüfung. Angesichts des starken Konsumverhaltens der 13 - 18 jährigen in Bezug auf Zigaretten sind stärkere Zugangshemmnisse aufzubauen. Die Kontrollen zur Einhaltung des JÖSchG müssen verstärkt werden. So sind z.B. die zigarettenverkaufenden Tankstellen insbesondere stärker daraufhin zu überprüfen, ob die Regelungen des JÖSchG eingehalten werden. Letztendlich sollen für die Abgabe von alkoholischen Getränken und von Tabakwaren gleiche gesetzliche Regelungen gelten.
Es sind jedoch nicht nur repressive Methoden vorzusehen und zu unterstützen. Zuallererst müssen genügend geeignete präventive Maßnahmen ergriffen werden. Z. B. durch Beachtung der Signalwirkung klarer Regelungen. Prävention hat dabei die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Miterzieher und die Eltern einzubeziehen. Dann erst kann auch über eine Liberalisierung der Ausgehzeiten durch Altersabsenkungen nachgedacht werden.
Auch der Kinder- und Jugendmedienschutz muss weiterentwickelt werden. Bisher sind die entsprechenden Regelungen über viele verschiedene zuständige Stellen verstreut. Eine Konzentration der zersplitterten Zuständigkeiten ist dringend geboten.
Bei neuen Medien, Online-Diensten, aber auch Computerspielen bedarf es einer uneingeschränkten Beachtung des Jugendmedienschutzes. Dabei müssen die eingesetzten Instrumentarien mit der rasanten Entwicklung der Medien Schritt halten können So muss es auch endlich für Computerspiele eine Altersfreigabe und Kennzeichnung geben. Aber auch auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes gilt: Prävention vor Repression.
Wichtig ist auch die Förderung der Medienkompetenz. Jugendliche, Eltern und Erzieher müssen in der Lage sein, bestimmte Wertvorstellungen und Menschenbilder, die durch Medien vermittelt werden, kritisch einzuordnen.
Die Stärkung der Medienkompetenz darf die Verantwortung von Veranstaltern und Anbietern nicht ersetzen. Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz ist nur möglich, wenn Eltern, Erzieher und Veranstalter zusammenarbeiten. Gefordert ist dazu auch eine Medienpädagogik, die sich als erzieherischer Jugendschutz versteht.
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