CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Bundesverfassungsgericht stoppt
Verfassungsbruch der Schröder-SPD
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute mit seiner Entscheidung klipp und klar festgestellt: Die rot-grüne Mehrheit im 1. Untersuchungsausschuss hat während der gesamten Dauer des Untersuchungsverfahrens die im Grundgesetz verankerten Minderheitenrechte der CDU/CSU verletzt.
Das höchste deutsche Gericht hat durch sein klares Urteil dafür gesorgt, dass die SPD ihre eigenen Rechtsverstöße bezüglich ihres Finanzgebarens nicht mehr länger unter den Teppich kehren kann.
Die dubiose Intransparenz des millionenschweren SPD-Finanz- und Beteiligungsvermögens wird neben der SPD-Korruptionsaffäre die nächsten Wochen den Untersuchungsausschuss in Berlin beschäftigen.
Die Karlsruher Entscheidung wirft auch im Hinblick auf die skandalöse Abstimmung im Bundesrat ein grelles Licht auf die Sozialdemokraten: Die SPD ist ganz offensichtlich immer dann zur Verletzung unserer Verfassung bereit, wenn sie sich davon einen parteitaktischen Vorteil verspricht.
Der Ausschussvorsitzende Volker Neumann (SPD) wird sich vor dem Hintergrund des Karlsruher Urteils selbst die Frage stellen, in welcher Verantwortung er sich gegenüber dem Parlament und dem gesamten Ausschuss sieht. Ganz offensichtlich war er in der Vergangenheit in erster Linie Befehlsempfänger der Parteitaktik von Müntefering, Schröder und Struck.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zu Recht die SPD und ihren Vorsitzenden Schröder in die rechtsstaatlichen Schranken verwiesen.
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