Koschyk/Schmidt: Frankfurter Flugzeugentführung offenbart erneut schwere Sicherheitslücken und Versäumnisse der Bundesregierung
Berlin (ots)
Zur Frankfurter Flugzeugentführung erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Schmidt MdB:
Die Frankfurter Flugzeugentführung hat erneut erhebliche Sicherheitslücken zu Lasten der Bevölkerung offenbart. Es hat sich gezeigt, dass die Bundesregierung auf einen solchen Vorfall nur äußerst dürftig vorbereitet ist und aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 nicht die notwendigen Konsequenzen gezogen hat. Es hat den Anschein, dass der Bundesregierung der rot-grüne Koalitionsfriede wichtiger ist als die Sicherheit unserer Bürger. Es ist ansonsten nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung trotz vielfacher Aufforderung und Ankündigungen über ein Jahr braucht, um erstmal eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die bis heute kein Ergebnis zustande gebracht hat. Das ist ein schwerwiegendes Versäumnis. Dem Gefährdungspotenzial von Kleinflugzeugen und der Sicherheit auf Kleinflugplätzen hat die Bundesregierung nicht die angemessene Bedeutung beigemessen. Wenn Sicherheitslücken diese als Ausgangspunkt für kriminelle Angriffe aus der Luft attraktiv machen, besteht eine direkte Bedrohung der Sicherheit der Bevölkerung.
Bis heute steht die Bundesregierung zum Thema "Flugzeug als Waffe" mit leeren Händen da. Was passiert bei Flugzeugentführungen in Ballungsräumen? Wie sind gefährdete Gebäude oder Einrichtungen zu schützen? Wie effizient ist die Luftabwehr? Wo sind die Rechtsgrundlagen für eine Entscheidung, die im schlimmsten Falle den gezielten Abschuss einer Passagiermaschine umfasste, also den Tod vieler unschuldiger Menschen in Kauf nehmen müsste?
Die Lethargie der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden. Wir brauchen dringend verbindliche Regeln für Krisenfälle im Luftverkehr. Die unter Führung des Bundesverteidigungsministeriums eingesetzte Arbeitsgruppe "Sicherheit im Luftverkehr" muss möglichst bald ein befriedigendes Ergebnis vorlegen.
Wir fordern:
1. Die rechtlichen Grauzonen beim Einsatz der Bundeswehr im Innern müssen beseitigt werden. Artikel 35 Grundgesetz muss entsprechend geändert werden. Es muss klar sein, wer in einer Krisenlage die Entscheidungsbefugnis besitzt, notfalls auch ein Flugziel abschießen zu können, wenn über dessen Absichten Klarheit besteht. Wir brauchen eine Kommandozentrale, die "rund um die Uhr" den Luftraum überwacht, die Lage analysiert, die Bundesregierung berät und auch Koordinierungen mit benachbarten Staaten durchführt. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundeswehr mit ihren spezifischen Fähigkeiten nicht auch im Inland eingesetzt werden kann. Beim "Air Policing" verfügt die Bundeswehr sogar über die alleinige Kompetenz.
2. Die Arbeitsgruppe "Sicherheit im Luftraum" muss alsbald Ergebnisse vorlegen.
3. Die Bundesregierung muss darlegen, wie der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2001 (!) betreffend das Gefährdungspotenzial von Kleinflugzeugen umgesetzt worden ist, insbesondere, was folgende Punkte anbelangt:
- namentliche Dokumentation aller in motorisierten Luftfahrzeugen mit fliegenden Personen im Bordbuch und/oder einem separaten Passagierbuch sowie Vorlagepflicht des Personalausweises vor Flugantritt,
- Festlegung höherer Kontroll- und Sicherheitsstandards auf Flugplätzen über die bereits getroffenen Maßnahmen hinaus,
- Überprüfung der Fluglizenzbewerber durch die Sicherheitsbehörden,
- Erfassung von nicht in Deutschland registrierten und zugelassenen Luftfahrzeugen, die aber in Deutschland betrieben werden,
- Erstellung von technischen Mindestsicherheitsstandards für im Freien abgestellte Luftfahrzeuge.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages in den zuständigen Ausschüssen umfassend über ihre bisherigen Maßnahmen und die aus der Frankfurter Flugzeugentführung zu ziehenden Konsequenzen zu berichten.
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