Marschewski: Trotz Scheitern des Zuwanderungsgesetzes Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler gekürzt
Berlin (ots)
Zur Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Marie-Luise Beck MdB, auf eine Schriftliche Frage zur Förderung der Integrationsmaßnahmen für die Spätaussiedler erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Vertriebene und Flüchtlinge" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Das rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, für die deutschen Spätaussiedler entfaltet es aber gerade im Hinblick auf die so wichtigen Integrationsmaßnahmen schädliche Wirkungen.
Unbeeindruckt vom Scheitern des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes setzt die Bundesregierung die für eine Integration der deutschen Spätaussiedler so wichtigen Sprachfördermaßnahmen lediglich in dem Umfang fort, die im rot-grünen Zuwanderungsgesetz vorgesehen waren.
Dies geht aus einer Antwort der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Marie-Luise Beck MdB, auf die Frage nach einer Fortführung der im Hinblick auf das gescheiterte Zuwanderungsgesetz beendeten Sprachförderungsmaßnahmen für die deutschen Spätaussiedler, hervor.
Wörtlich schreibt Frau Beck:
"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird ab sofort wieder neue Integrationssprachkurse für junge Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlingen durchführen. Die Kurse sollen, wie es auch im Zuwanderungsgesetz vorgesehen war, eine Dauer von 6 Monaten haben und die Zeit bis zum Inkrafttreten eines neuen Zuwanderungsgesetzes überbrücken."
Diese Umsetzung des gescheiterten Zuwanderungsgesetzes auf anderem Wege ist strikt abzulehnen. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Dezember 2002 existiert das rot-grüne Zuwanderungsgesetz nicht. Somit gilt das bisher bestehende Recht fort.
Dies sollte dann auch für die Richtlinien, die den Integrationsmaßnahmen für die Spätaussiedler zugrunde liegen, gelten. Die rot-grüne Bundesregierung hat aber nach dem Scheitern des Zuwanderungsgesetzes die Richtlinien nicht wieder in Kraft gesetzt, welche die wichtigen Sprachkurse mit berufsorientierten Bestandteilen ermöglicht haben. Auch die Deutsch-Integrationskurse für junge, nicht mehr schulpflichtige Spätaussiedler zur Nachholung eines Schulabschlusses existieren nicht mehr. Der Schaden für eine erfolgreiche Integration ist enorm.
Durch die Beendigung der Maßnahmen im Hinblick auf das dann später gescheiterte Zuwanderungsgesetz und das mehrmalige Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen den Ministerien und dem neu gegründeten Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind sowohl die Träger der Integrationsmaßnahmen als auch die auf die Maßnahmen dringend angewiesenen Spätaussiedler zutiefst verunsichert. Die Bundesregierung muss daher, solange das bestehende Recht gilt, an der Sprachförderung im bisherigen Umfang festhalten.
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