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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk: Zuwanderungsgesetz der FDP ist inakzeptabel

Berlin (ots)

Zur Einbringung eines eigenen
Zuwanderungsgesetzentwurfs durch die FDP erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB: Das
Zuwanderungsgesetz der FDP ist unakzeptabel. Es würde wie das
Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung zu weiterer
qualifikationsunabhängiger Zuwanderung und einem weiteren Anstieg der
Arbeitslosigkeit führen. Ein Konsens mit der Union auf der Basis
dieses Gesetz ist aus-geschlossen. Dann ist es besser, bei den
geltenden natio-nalen Ausländer- und Asylrechtsregelungen zu bleiben.
Das Zuwanderungsgesetz der Bundesregierung ist ein Zu-
wanderungserweiterungsgesetz. Das Zuwanderungsgesetz der FDP auch.
Der Gesetzentwurf der FDP nimmt im wesentlichen nur einige wenige
kosmetische Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration vor, lässt
aber das durchgängig und in seiner gesamten Substanz mit jeder Faser
auf Zuwande-rungserweiterung ausgerichtete Zuwanderungsgesetz der
Bundesregierung im übrigen unberührt. Beispiel 1: Die FDP will trotz
4,7 Millionen Arbeitsloser wie die Bundesregierung den Anwerbestopp
aufheben. Wer bei 4,7 Millionen Arbeitslosen den Arbeitsmarkt
grundsätz-lich für alle Ausländer und nicht nur für die wenigen
Spe-zialisten, die wir selbst nicht haben, öffnen will, handelt
unverantwortlich. Beispiel 2: Die FDP will wie die Bundesregierung
Zuwande-rung von Staaten außerhalb der europäischen Union aus
demographischen Gründen zulassen. Wer den Ausgleich zurückgehender
Bevölkerungszahlen Deutscher durch Dritt-ausländer ausgleichen will,
wählt den falschen Ansatz. Das Ausländerrecht ist hierfür das falsche
Instrument. Nötig ist ein Gesamtkonzept familien,- sozial,- und
arbeitsmarkt- politischer Maßnahmen, das es auch deutschen Frauen
ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Dann wird auch die
Fertilitätsrate wieder steigen. Beispiel 3: Wer über die
völkerrechtlichen Verpflichtungen hinaus wie FDP und Bundesregierung
im europäischen Alleingang im humanitären Bereich die Zufluchtsgründe
erweitern und den Status für Personen, die bislang vor al-lem in
unsere Sozialsysteme zugewandert sind, verbessern will, handelt
unverantwortlich. Beispiel 4: Geradezu abenteuerlich sind die
Vorstellung der FDP, wie man Arbeitsmigration und humanitäre
Zuwande-rung trennen kann. Wer von der erfolgslosen Zuwanderung aus
Erwerbsgründen in das Asylverfahren wechseln will, kann daran
rechtlich wegen der Garantien des Asylgrund-rechts nicht gehindert
werden. Die Vorstellung, man könne die Asylsuchenden des Landes
verweisen, ist unhaltbar. Nur in einem einzigen Falle ist es
verfassungsrechtlich haltbar und den Asylsuchenden zuzumuten, ihr
Asylverfah-ren vom Ausland aus zu betreiben: Im Falle der
Drittstaa-tenregelung das Hauptsachverfahren, wenn das Eilverfah-ren
für den Asylsuchenden negativ ausgegangen ist. Beispiel 5: Die
Jahreszuwanderungsquote. Wer nach Aus-schöpfung der
Jahreszuwanderungsquote über das Asyl-verfahren in Land kommen will,
kann - außer in Fällen der Drittstaatenregelung - hieran nicht
gehindert werden. Die Zuwanderung über den humanitären Bereich ist
nach un-serem Recht nicht zu kontingentieren.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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Fax: (030) 227-56660
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Email:fraktion@cducsu.de

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