Meister/Kolbe: Entlastung der Kommunen ja, Finanzierung aus der Fluthilfe ungeklärt!
Berlin (ots)
Zu dem heute in Plenum des Deutschen Bundestages diskutierten Siebenten Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Das Ziel der Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes ist die finanzielle Entlastung der Kommunen um einen Betrag in Höhe von 819 Mio. Euro aus dem Aufbaufonds Fluthilfe. Hierbei ist streng zwischen der Entlastung der Gemeinden einerseits und der Finanzierung dieser Entlastung andererseits zu unterscheiden.
Die aktuelle finanzielle Lage der Kommunen ist dramatischer denn je. Die Schere zwischen sinkenden Einnahmen und wachsenden Belastungen öffnete sich Jahr für Jahr weiter. Die kommunalen Investitionen sind in den letzten 10 Jahren um 1/3 zurückgegangen, im Osten sogar um die Hälfte. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt daher jede Entlastung unserer Kommunen und bedauert, dass ihre bisherigen dahingehenden Anträge von Rot-Grün abgelehnt wurden. Aber die Finanzierung dieser Entlastung aus dem Aufbau- hilfefondsgesetz ist mehr als zweifelhaft:
Bei einem ermittelten Schadensumfang von rund 9,1 Mrd. Euro und einer Ausstattung des Fonds mit 7,322 Mrd. Euro geht auch die Bundesregierung derzeit nicht von Überschüssenaus.
Die Kürzung erfolgt bei den sog. Programmmitteln, von denen aber bereits fast 80 % abgeflossen sind. Für eine Reduzierung um 819 Mio. Euro ist da kein Raum mehr.
Die Absenkung erfolgt zudem im sog. Block 3 bei dem Infrastrukturprogramm des Bundes in Höhe von 970 Mio. Euro, welches damit dann fast vollständig entfällt. Dies ist angesichts der starken Schäden an der Infrastruktur des Bundes völlig unrealistisch.
Die tatsächliche Finanzierung der heute beschlossenen kommunalen Entlastung bleibt daher völlig im Dunkeln. Da uns aber die Entlastung der Kommunen ein besonderes Anliegen ist und die von der Flut betroffenen Länder dieser Gesetzesänderung zugestimmt haben, werden auch wir zustimmen.
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