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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Meister/Kolbe: Entlastung der Kommunen – ja, Finanzierung aus der „Fluthilfe“ – ungeklärt!

Berlin (ots)

Zu dem heute in Plenum des Deutschen Bundestages
diskutierten „Siebenten Gesetz zur Änderung des
Gemeindefinanzreformgesetzes und des Aufbauhilfefondsgesetzes“
erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU
Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Das Ziel der Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes ist die
finanzielle Entlastung der Kommunen um einen Betrag in Höhe von 819
Mio. Euro aus dem Aufbaufonds Fluthilfe. Hierbei ist streng zwischen
der Entlastung der Gemeinden einerseits und der Finanzierung dieser
Entlastung andererseits zu unterscheiden.
Die aktuelle finanzielle Lage der Kommunen ist dramatischer denn
je. Die Schere zwischen sinkenden Einnahmen und wachsenden
Belastungen öffnete sich Jahr für Jahr weiter. Die kommunalen
Investitionen sind in den letzten 10 Jahren um 1/3 zurückgegangen, im
Osten sogar um die Hälfte. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt daher jede
Entlastung unserer Kommunen und bedauert, dass ihre bisherigen
dahingehenden Anträge von Rot-Grün abgelehnt wurden. Aber die
Finanzierung dieser Entlastung aus dem Aufbau- hilfefondsgesetz ist
mehr als zweifelhaft:
Bei einem ermittelten Schadensumfang von rund 9,1 Mrd. Euro und 
einer Ausstattung des Fonds mit 7,322 Mrd. Euro geht auch die 
Bundesregierung derzeit nicht von Überschüssenaus.
Die Kürzung erfolgt bei den sog. „Programmmitteln“, von
denen aber bereits fast 80 % abgeflossen sind. Für eine Reduzierung
um 819 Mio. Euro ist da kein Raum mehr.
Die Absenkung erfolgt zudem im sog. Block 3 bei 
dem „Infrastrukturprogramm des Bundes“ in Höhe von 970 Mio. Euro, 
welches damit dann fast vollständig entfällt. Dies ist angesichts 
der starken Schäden an der Infrastruktur des Bundes völlig 
unrealistisch.
Die tatsächliche Finanzierung der heute beschlossenen kommunalen
Entlastung bleibt daher völlig im Dunkeln. Da uns aber die Entlastung
der Kommunen ein besonderes Anliegen ist und die von der Flut
betroffenen Länder dieser Gesetzesänderung zugestimmt haben, werden
auch wir zustimmen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

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Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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