Carstensen: Novelle Baugesetzbuch Anschlag gegen die landwirtschaftliche Viehhaltung
Berlin (ots)
Bezüglich der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches erklärt der agrarpolitische Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen MdB:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Baugesetzbuches will die rotgrüne Bundesregierung ihren Vernichtungsfeldzug gegen die deutsche Landwirtschaft fortsetzen. Man hat hier speziell auf die Verhinderung der landwirtschaftlichen Viehhaltung abgezielt. Mit der 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG könnte die Landwirtschaft leben, aber wie bei allen Gesetzen zuvor befrachtet Rotgrün auch dieses Gesetz mit unsinnigen zusätzlichen Auflagen.
Durch die Steuerungsmöglichkeit der Kommunen in der Flächennutzungsplanung, sollen diese zum Nachteil der Landwirtschaft mit Vorrang-, Eignungs- und Belastungsflächen jonglieren. Die Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich ist damit weitestgehend gestrichen. Außerdem besteht für die Landwirte vollkommene Planungsunsicherheit, da zum einen Eignungsflächen grundsätzlich für landwirtschaftliche Bauvorhaben zulässig sind, es aber dann keine abschließende Aussage über die Zulässigkeit gibt und zudem Baugesuche bis zum 31.12.2007 zurückgestellt werden können, wenn die Gemeinde beabsichtigt, die Ausweisung von Vorrang-, Eignungs- oder Belastungsflächen zu prüfen.
Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus ist die Vorschrift, dass ein Baugesuch beantragender Betrieb nur dann als landwirtschaftlich gelten soll, wenn er konkret auf den selbst bewirtschafteten Flächen des Betriebes die Hälfte des notwendigen Futters erzeugt. Dies geht völlig bei der schon über Jahrzehnte in der Praxis üblichen und vernünftigen Arbeitsteilung in der Landwirtschaft vorbei, weil viele Betriebe zumindest einen Teil ihres eigen erzeugten Futters verkaufen und im Gegenzug wieder für die eigene Tierhaltung spezialisiertes Mischfutter einkaufen.
Mit den Bestimmungen für das Bauen von Biogasanlagen schießt die Regierung wieder einmal ein Eigentor in Sachen nachwachsende Rohstoffe. Sowohl die Privilegierung nur auf Gaserzeugung ist zu eng gefasst, als auch die vorgesehene Leistungsgrenze von 2 Megawatt, außerdem auch das Vorschreiben eines engen räumlichen Zusammenhangs mit der Hofstelle. Dieses verhindert Anlagen bei Landwirten in geschlossener Dorflage. So können keine kostengünstig zu betreibenden Anlagen errichtet werden.
Der Gesetzentwurf enthält noch eine Fülle von weiteren Ungereimtheiten. Ich fordere Bundesminister Stolpe auf, auch besonders in seiner Verantwortung für die Landwirtschaft in den neuen Ländern, diesen untauglichen Gesetzentwurf zu stoppen.
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