Bosbach/Beckstein: Datenerhebung von Prepaid-Kartenkunden für Ermittlungsarbeit unerlässlich
Berlin (ots)
Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes muss der Bund nach Auffassung des Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach MdB, und des bayerischen Innenministers, Dr. Günther Beckstein MdL, endlich eine klare Regelung für die Erhebung personenbezogener Daten durch die Anbieter von Prepaid-Telefonkarten schaffen. Bosbach und Beckstein: Der Bund muss die Mobilfunkbetreiber verpflichten, personenbezogene Daten ihrer Prepaid-Kartenkunden zu erheben.
Am 22. Oktober 2003 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Anbieter von Prepaid-Karten aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht verpflichtet sind, entsprechende Daten ihrer Kunden zu erheben und nach Überprüfung in eine Kundendatei einzustellen. Die Speicherung der Kundendaten ist für die polizeiliche Ermittlungsarbeit jedoch unerlässlich. Die Erfahrungen bei der Verfolgung von Straftaten haben gezeigt, dass hier die Daten vieler Handynutzer mit den bei den Providern gemeldeten Teilnehmerdaten nicht identisch sind. Während bei den Handys mit herkömmlichen Telefonverträgen zumindest weitere Ermittlungen durchgeführt werden können, ist dies bei Prepaid-Karten mit nicht korrekt festgehaltenen oder falschen Teilnehmerdaten nicht mehr möglich.
Immer mehr Tatverdächtige nutzen diesen Weg, um sich der Feststellung ihrer Person zu entziehen. Bosbach und Beckstein: Im Interesse einer effizienten Strafverfolgung ist eine Regelung im Telekommunikationsgesetz selbst erforderlich. Dies hat die rot-grüne Koalition bisher versäumt. Es genügt nicht, wenn die geplante Novellierung des Gesetzes lediglich in der Begründung einen entsprechenden Hinweis enthält, wie es bisher vorgesehen ist.
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