Wöhrl/Bernhardt: Experten lehnen Regierungspläne zum Abbau der Mittelstands-förderung entschieden ab
Berlin (ots)
Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, den 25. Oktober 2004, zur Zerschlagung der ehemaligen Marshall-Aufbaugelder (ERP- Sondervermögen) zur Haushaltssanierung des Bundes erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar G. Wöhrl MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im Finanzausschuss des Bundestages und Mitglied im ERP-Unterausschuss, Otto Bernhardt MdB:
Die Expertenanhörung war eine schallende Watschen für die Bundesregierung. Einstimmig haben der Bundesrechnungshof, Verfassungsrechtler und die Wirtschaftsverbände den Plänen der Bundesregierung, von den 12,7 Mrd. Euro des ERP-SV 2 Mrd. Euro in den Haushalt zur Schuldentilgung einzustellen und das verbleibende Vermögen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau verwalten zu lassen, eine deutliche Absage erteilt.
Die Bundesregierung tritt mit ihrem Entwurf nicht nur deutsches Recht mit Füßen, sondern verstößt auch gegen deutsch-amerikanische Abkommen zur Wirtschaftsförderung. Das internationale Abkommen zur Verwendung der Marshall-Gelder sieht ausdrücklich keine Schuldentilgung wie jetzt von der Bundesregierung geplant -, sondern ausschließlich Wirtschaftförderung und die Pflege der transatlantischen Beziehungen vor. Das Substanzerhaltungsgebot des ERP-SV ist explizit im Abkommen mit den USA von 1949 festgeschrieben. Ein Verstoß würde die ohnehin strapazierten transatlantischen Beziehungen weiter schwächen.
Wenn Rot-Grün daher die Zerschlagungs-Pläne angesichts der klaren Aussagen dieser Expertenanhörung auch in Zukunft uneingeschränkt weiterverfolgt, befindet sich die Bundesregierung geradewegs auf dem Weg in die Bananenrepublik. Gleichzeitig geht der mittelständischen Wirtschaft dringend benötigtes Geld für Fördermaßnahmen in beträchtlichem Umfang verloren.
Hinzu kommt, dass durch die von Rot-Grün geforderte Übertragung der Marshall-Gelder an die KfW erhebliche Demokratiedefizite einhergehen. Rot-Grün plant, die Einflußmöglichkeiten durch den Deutschen Bundestag auf das ERP-SV auszuschalten. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, werden die Marshall-Gelder, die wesentlich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen haben, dem Parlament künftig dauerhaft entzogen. Bislang entscheidet der Deutsche Bundestag über den Einsatz und die Verwendung des Marshall- Fonds. Der Verfassungsrechtler Prof. Waldhoff sprach während der Anhörung in diesem Zusammenhang zutreffend von der Entdemokratisierung des Vermögens.
Wir halten die Regierungspläne daher für verfassungsrechtlich unseriös und wirtschaftsfeindlich. Anstatt gutes Geld der Wirtschaftsförderung zu entziehen und in den unsoliden Bundesetat zu stecken, muss vielmehr die Mittelstandsförderung weiter gestärkt werden so wie es das geltende Recht vorsieht.
Denn klar ist: Wir können uns nicht aus der Krise heraussparen, sondern müssen aus der Krise herauswachsen. Hierfür sind bessere Rahmenbedingungen insbesondere in der Mittelstandsfinanzierung unerlässlich. Wenn eine effizientere Verwaltung und ein wirksamerer Einsatz der Marshall-Gelder daher möglich sind, dann müssen diese Effizienzgewinne dem Mittelstand zugute kommen.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Mittelstandsförderung zu prüfen und diese für mehr Wachstum einzusetzen. Die Pläne zur Zerschlagung des ERP-Sondervermögens sind dagegen umgehend zurückzuziehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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