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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl/Bernhardt: Experten lehnen Regierungspläne zum Abbau der Mittelstands-förderung entschieden ab

Berlin (ots)

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des
Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages am Montag, den 25.
Oktober 2004, zur Zerschlagung der ehemaligen Marshall-Aufbaugelder
(ERP- Sondervermögen) zur Haushaltssanierung des Bundes erklären die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dagmar G. Wöhrl MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im
Finanzausschuss des Bundestages und Mitglied im ERP-Unterausschuss,
Otto Bernhardt MdB:
Die Expertenanhörung war eine schallende Watschen für die
Bundesregierung. Einstimmig haben der Bundesrechnungshof,
Verfassungsrechtler und die Wirtschaftsverbände den Plänen der
Bundesregierung, von den 12,7 Mrd. Euro des ERP-SV 2 Mrd. Euro in den
Haushalt zur Schuldentilgung einzustellen und das verbleibende
Vermögen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau verwalten zu
lassen, eine deutliche Absage erteilt.
Die Bundesregierung tritt mit ihrem Entwurf nicht nur deutsches
Recht mit Füßen, sondern verstößt auch gegen deutsch-amerikanische
Abkommen zur Wirtschaftsförderung. Das internationale Abkommen zur
Verwendung der Marshall-Gelder sieht ausdrücklich keine
Schuldentilgung – wie jetzt von der Bundesregierung geplant -,
sondern ausschließlich Wirtschaftförderung und die Pflege der
transatlantischen Beziehungen vor. Das Substanzerhaltungsgebot des
ERP-SV ist explizit im Abkommen mit den USA von 1949 festgeschrieben.
Ein Verstoß würde die ohnehin strapazierten transatlantischen
Beziehungen weiter schwächen.
Wenn Rot-Grün daher die Zerschlagungs-Pläne – angesichts der
klaren Aussagen dieser Expertenanhörung – auch in Zukunft
uneingeschränkt weiterverfolgt, befindet sich die Bundesregierung
geradewegs auf dem Weg in die Bananenrepublik. Gleichzeitig geht der
mittelständischen Wirtschaft dringend benötigtes Geld für
Fördermaßnahmen in beträchtlichem Umfang verloren.
Hinzu kommt, dass durch die von Rot-Grün geforderte Übertragung
der Marshall-Gelder an die KfW erhebliche Demokratiedefizite
einhergehen. Rot-Grün plant, die Einflußmöglichkeiten durch den
Deutschen Bundestag auf das ERP-SV auszuschalten. Geht es nach dem
Willen der Bundesregierung, werden die Marshall-Gelder, die
wesentlich zum Wiederaufbau der Bundesrepublik beigetragen haben, dem
Parlament künftig dauerhaft entzogen. Bislang entscheidet der
Deutsche Bundestag über den Einsatz und die Verwendung des Marshall-
Fonds. Der Verfassungsrechtler Prof. Waldhoff sprach während der
Anhörung in diesem Zusammenhang zutreffend von der
„Entdemokratisierung des Vermögens“.
Wir halten die Regierungspläne daher für verfassungsrechtlich
unseriös und wirtschaftsfeindlich. Anstatt gutes Geld der
Wirtschaftsförderung zu entziehen und in den unsoliden Bundesetat zu
stecken, muss vielmehr die Mittelstandsförderung weiter gestärkt
werden – so wie es das geltende Recht vorsieht.
Denn klar ist: Wir können uns nicht aus der Krise heraussparen,
sondern müssen aus der Krise herauswachsen. Hierfür sind bessere
Rahmenbedingungen insbesondere in der Mittelstandsfinanzierung
unerlässlich. Wenn eine effizientere Verwaltung und ein wirksamerer
Einsatz der Marshall-Gelder daher möglich sind, dann müssen diese
Effizienzgewinne dem Mittelstand zugute kommen.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb mit Nachdruck auf, alle
Möglichkeiten zur Verbesserung der Mittelstandsförderung zu prüfen
und diese für mehr Wachstum einzusetzen. Die Pläne zur Zerschlagung
des ERP-Sondervermögens sind dagegen umgehend zurückzuziehen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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