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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Hüppe: Kleine Anfrage zur Zukunft der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen

Berlin (ots)

Zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU zur beruflichen
Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich
beeinträchtigter und behinderter Menschen erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die prekäre Arbeitsmarktlage behinderter Menschen, bei denen die
Arbeitslosenquote im Jahr 2003 mit 17 % um rund 7 % über der
allgemeinen Bundesquote lag, bot den Hintergrund für die Anfrage der
CDU/CSU-Fraktion zur Zukunft der beruflichen Eingliederung
behinderter Menschen. Für viele gesundheitlich beeinträchtigte und
behinderte Menschen stellt die berufliche Rehabilitation einen
unverzichtbaren Schritt zur erfolgreichen Eingliederung in den
Arbeitsmarkt dar, weil diese Menschen ohne eine angemessene
Ausbildung meist chancenlos bleiben. Die Rehabilitationsmaßnahmen
werden insbesondere durch Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
geleistet, die behinderten oder gesundheitlich beeinträchtigten
Menschen moderne Ausbildungsgänge anbieten sowie eine Vielzahl von
Möglichkeiten der Zusatzqualifikation bereithalten.
Der Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Bedeutung, die die
Bundesregierung der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung von
behinderten Menschen oder Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus
gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben können, zumisst.
Leider ist derzeit eine Tendenz dahingehend zu beobachten, dass
die Rechtsansprüche Behinderter auf berufliche Rehabilitation nur
noch zögernd erfüllt werden. Eine Auswirkung dieser Politik ist
möglicherweise auch die sich im Vergleich zum Gesamtarbeitsmarkt
stark verschlechternde Arbeitsmarktlage von behinderten Menschen.
Deshalb fragt die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung nach ihren
Zukunftsplänen für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen.
Wichtige konkrete Themen der Initiative sind Fragen nach der
zukünftigen Finanzplanung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) im
Bereich von Maßnahmen in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken;
Ein beobachteter Rückgang bei den Maßnahmegenehmigungen wird ebenso
hinterfragt wie die zukünftige personelle Situation im
Rehabilitationsbereich der Arbeitsagenturen. Weiterhin hakt die
CDU/CSU nach, ob die BA die bereitgestellten Gelder zügig an die
Bildungsträger und Rehabilitanden weiterleitet, damit die Maßnahmen
zur beruflichen Eingliederung zeitnah einsetzen können.
Derzeit ist fraglich, in welcher Form und Qualität die BA in
Zukunft dem Rechtsanspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation
gerecht werden will. Wichtige strukturelle und konzeptionelle Fragen
sind in diesem Zusammenhang zu klären: Wegen zentralen
Ausschreibungen von Maßnahmen durch die BA und vereinheitlichten
Bildungskonzepten drohen die besonderen Bedürfnisse behinderter
Menschen unter den Tisch zu fallen. Diese Entwicklung wäre fatal,
verfügt Deutschland doch über ein differenziertes Angebot der
beruflichen Eingliederung für Menschen mit Behinderungen – ein
Angebot, das, falls es durch verkürzte Konzepte und Sparmaßnahmen
ausgedünnt würde, nicht mehr wieder aufzubauen wäre.
Neben den Forderungen nach Wettbewerb und Kostenbewusstsein ist
ein Mindestmaß an Transparenz und Planungssicherheit für die Träger
der beruflichen Bildung notwendig, damit sie ihre Aufgabe im
Interesse der behinderten Menschen und der Wirtschaft auf qualitativ
hohem Niveau durchführen können. Gerade bei der derzeit schwierigen
Arbeitsmarktlage kommt den Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
behinderter Menschen eine herausragende Rolle zu. Wir können es uns
auf Dauer nicht leisten, auf das Potenzial und die Fähigkeiten
behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verzichten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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