Hüppe: Kleine Anfrage zur Zukunft der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen
Berlin (ots)
Zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU zur beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die prekäre Arbeitsmarktlage behinderter Menschen, bei denen die Arbeitslosenquote im Jahr 2003 mit 17 % um rund 7 % über der allgemeinen Bundesquote lag, bot den Hintergrund für die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Zukunft der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen. Für viele gesundheitlich beeinträchtigte und behinderte Menschen stellt die berufliche Rehabilitation einen unverzichtbaren Schritt zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt dar, weil diese Menschen ohne eine angemessene Ausbildung meist chancenlos bleiben. Die Rehabilitationsmaßnahmen werden insbesondere durch Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke geleistet, die behinderten oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen moderne Ausbildungsgänge anbieten sowie eine Vielzahl von Möglichkeiten der Zusatzqualifikation bereithalten.
Der Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Bedeutung, die die Bundesregierung der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung von behinderten Menschen oder Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter ausüben können, zumisst.
Leider ist derzeit eine Tendenz dahingehend zu beobachten, dass die Rechtsansprüche Behinderter auf berufliche Rehabilitation nur noch zögernd erfüllt werden. Eine Auswirkung dieser Politik ist möglicherweise auch die sich im Vergleich zum Gesamtarbeitsmarkt stark verschlechternde Arbeitsmarktlage von behinderten Menschen. Deshalb fragt die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung nach ihren Zukunftsplänen für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen.
Wichtige konkrete Themen der Initiative sind Fragen nach der zukünftigen Finanzplanung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) im Bereich von Maßnahmen in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken; Ein beobachteter Rückgang bei den Maßnahmegenehmigungen wird ebenso hinterfragt wie die zukünftige personelle Situation im Rehabilitationsbereich der Arbeitsagenturen. Weiterhin hakt die CDU/CSU nach, ob die BA die bereitgestellten Gelder zügig an die Bildungsträger und Rehabilitanden weiterleitet, damit die Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zeitnah einsetzen können.
Derzeit ist fraglich, in welcher Form und Qualität die BA in Zukunft dem Rechtsanspruch Behinderter auf berufliche Rehabilitation gerecht werden will. Wichtige strukturelle und konzeptionelle Fragen sind in diesem Zusammenhang zu klären: Wegen zentralen Ausschreibungen von Maßnahmen durch die BA und vereinheitlichten Bildungskonzepten drohen die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen unter den Tisch zu fallen. Diese Entwicklung wäre fatal, verfügt Deutschland doch über ein differenziertes Angebot der beruflichen Eingliederung für Menschen mit Behinderungen ein Angebot, das, falls es durch verkürzte Konzepte und Sparmaßnahmen ausgedünnt würde, nicht mehr wieder aufzubauen wäre.
Neben den Forderungen nach Wettbewerb und Kostenbewusstsein ist ein Mindestmaß an Transparenz und Planungssicherheit für die Träger der beruflichen Bildung notwendig, damit sie ihre Aufgabe im Interesse der behinderten Menschen und der Wirtschaft auf qualitativ hohem Niveau durchführen können. Gerade bei der derzeit schwierigen Arbeitsmarktlage kommt den Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen eine herausragende Rolle zu. Wir können es uns auf Dauer nicht leisten, auf das Potenzial und die Fähigkeiten behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zu verzichten.
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