Blumenthal/Hüppe: CDU/CSU fordert Verbesserungen für Behinderte bei Verhinderung sexueller Übergriffe
Berlin (ots)
Anlässlich des von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedeten Antrags zur Unterbindung sexueller Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung erklären Antje Blumenthal MdB und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Menschen mit Behinderung sind auf Grund ihrer besonderen sozialen und praktischen Abhängigkeit einem besonderen Risiko ausgesetzt, Opfer sexueller Gewalt durch professionelle oder private Betreuungspersonen zu werden. Deshalb werden Menschen mit Behinderung deutlich häufiger Opfer sexueller Übergriffe als nichtbehinderte Menschen besonders betroffen sind Menschen mit geistiger Behinderung. Ein großer Anteil derartiger Übergriffe scheint sich laut ersten Studien in öffentlichen Institutionen wie Wohnheimen, Werkstätten und Sondereinrichtungen zu ereignen. Der jetzt von der CDU/CSU-Fraktion verabschiedete Antrag Sexuelle Übergriffe gegen Menschen mit Behinderung wirksam unterbinden und Hilfsangebote für Betroffene verbessern greift die Problematik auf und fordert konkrete Verbesserungen für die Opfer und im Bereich der Prävention. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom Mai 2004 hatte erhebliche Defizite im Wissensstand zu sexuellen Übergriffen und im Umgang mit dieser Problematik aufgedeckt.
In dem Antrag fordert die CDU/CSU die Bundesregierung auf, durch wissenschaftliche Studien repräsentative Angaben über den Umfang von sexuellen Übergriffen sowohl innerhalb als auch außerhalb von öffentlichen Einrichtungen zu erarbeiten und ausgehend davon Ansatzpunkte für die Prävention und Therapie sexueller Übergriffe zu entwickeln. Da das Thema immer noch mit einem gesellschaftlichen Tabu belegt ist, sollen die Bevölkerung, das Personal in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Familienangehörige durch Kampagnen und Publikationen für dieses Thema sensibilisiert werden. Dies kann dazu beitragen, dass Übergriffe in Zukunft zunehmend zur Anzeige gebracht, Zeugen mobilisiert und potenzielle Täter abgeschreckt werden. Für den Fall, dass ein Tatbestand vermutet wird, soll für Praktiker ein Leitfaden für ein sinnvolles Vorgehen im Sinne der betroffenen Person erstellt werden. Als besonders wichtig erachtet wird auch die Schulung soweit möglich von Menschen mit Behinderungen selbst, damit sie Übergriffe rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren können. In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist sicherzustellen, dass die Betroffenen eine von der Institution unabhängige Vertrauensperson als Ansprechpartner haben. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, den infrastrukturellen Mangel an speziell qualifizierten Psychologen und Psychotherapeuten zu beseitigen, um eine fachgerechte Behandlung nach einem erfolgten sexuellen Übergriff gewährleisten zu können.
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