Baumann: Rot-Grün diskriminiert Kinder beim Unterhaltsrecht
Berlin (ots)
Anlässlich des rot-grünen Mehrheitsvotums im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gegen die Petition einer alleinerziehenden Mutter, welche die von Rot-Grün unterlassene Anpassung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) an das Unterhaltsrecht nach §1612 BGB beklagt, erklärt der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB:
Auf ihre alten Tage leistet sich die rot-grüne Koalition einen familienpolitischen Skandal, der so gar nicht zu den selbst ernannten Vorkämpfern einer diskriminierungsfreien Gesellschaft zu passen scheint. Die Bundesregierung nämlich leistet sich seit vier Jahren die Diskriminierung von Kindern, deren alleinerziehender Elternteil Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezieht. Dies ist um so unverständlicher, als SPD und Grüne 2001 mit dem reformierten Unterhaltsrecht nach §1612 BGB - also dort, wo es einen unterhaltspflichtigen Partner gibt die Lage der Kinder von Alleinerziehenden verbessern wollten. Und tatsächlich bleibt nach der neuen Unterhaltsformel des BGB mehr für die Betroffenen übrig.
SPD und Grüne hatten diese Reform mit der Sicherung des Existenzminimums begründet. Seltsamerweise hatte man dabei aber diejenigen Alleinerziehenden vergessen, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht auf einen unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgreifen können. Unverständlicherweise ist nämlich das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) nicht an das neue Leistungsniveau des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst worden. Seitdem haben wir in Deutschland zwei verschiedene Existenzminima für Kinder je nachdem, ob sie auf einen unterhaltspflichtigen Elternteil oder auf den Staat angewiesen sind.
Ein Beispiel: zwei Alleinerziehende, die 2001 beide den gleichen Sozialhilfesatz bezogen, bekamen dennoch für ein zweijähriges Kind monatlich einen um etwa 60 Euro differierenden Unterhalt je nachdem, ob sie ein BGB-Kind (158 ) oder ein UVG-Kind (97 ) aufzogen.
Über diese absurde Lage beklagen sich seit Jahren Alleinerziehende beim Petitionsausschuss. Die heutige Entscheidung von SPD und Grünen, das Verfahren abzuschließen, ist ein weiterer Bruch rot- grüner Regierungspolitik mit früheren Versprechungen und ein Schlag ins Gesicht der betroffenen alleinerziehenden Mütter. Die rot-grüne Weigerung, diese Petitionen zu unterstützen, ist gleichzeitig exemplarisch für den Unwillen dieser Regierung, sich mit den von ihr selbst fabrizierten Widersprüchen in der Familienpolitik überhaupt zu beschäftigen.
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