Koschyk/Göbel: Maut-Debakel lässt grüßen
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beschlussfassung einer Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der zuständige Berichterstatter, Ralf Göbel MdB:
Auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung einer Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk beschlossen. Trotz Protestes der Opposition wurde die Anhörung für den 27. Juni 2005 terminiert mit der Folge, dass im Innenausschuss bereits am 28. Juni 2005 einen Tag nach der Anhörung über den Entwurf Beschluss gefasst werden soll. Trotz ernstzunehmender Bedenken soll das Gesetz dann am 30. Juni 2005 durchgepeitscht werden. Eine derartige Behandlung des sowohl für die Sicherheit als auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland wichtigen Themas ist völlig inakzeptabel.
Entgegen den Behauptungen von Rot-Grün ist der Abschluss des Gesetzesverfahrens zum derzeitigen Zeitpunkt für den weiteren Fortgang des Verfahrens beim Digitalfunk nicht erforderlich, und es trifft auch nicht zu, dass bei den Ländern ein Konsens über das Verfahren besteht. Wesentliche Weichen bei der Einführung des Digitalfunks dürfen gegen den erklärten Willen der Länder nicht gestellt werden. Ein einvernehmliches Vorgehen von Bund und Ländern ist bei diesem Jahrhundertprojekt conditio sine qua non.
Das von Rot-Grün heute im Innenausschuss des Deutschen Bundestages durchgesetzte Verfahren ist aber auch vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes skandalös.
Wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und eine Mehrzahl der Länder hält auch der Bundesrechnungshof die Errichtung einer Bundesanstalt zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht. Verbindliche Verträge mit den Bundesländern über deren Beteiligung sowie Aufbau, Betrieb, Nutzung und Finanzierung des Digitalfunkes müssen im Vorfeld geschlossen werden. Der Gesetzentwurf sollte daher bis zum Abschluss der entsprechenden Verwaltungsabkommen mit den Bundesländern zurückgestellt werden.
Im Übrigen ist aber auch die Einrichtung einer B5 Stelle für den Präsidenten der Bundesanstalt und zweier B2 Stellen für zwei Vizepräsidenten nicht nachvollziehbar, da eine sachgerechte Einstufung aufgrund mangelnder Informationen derzeit nicht möglich ist. Dass auch hier Versorgungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, ist zumindest vorstellbar.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt dafür ein, dass eine der Bedeutung des Projektes angemessene sorgfältige Verhandlung der Materie erfolgt. Es gibt weder aus fachlichen noch aus übergeordneten Gründen Veranlassung, dieses Gesetzesvorhaben nicht in der gewohnten sorgfältigen parlamentarischen Arbeitsweise zu behandeln.
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