Kues: Bedauern über die Klage gegen das Kreuz im Kreistag
Berlin (ots)
Anlässlich des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs Kassel (Az: 8 UZ 54/04), nach dem der Anspruch von Kreistagsmitgliedern auf Abhängung des Kreuzes im Sitzungssaal bestätigt wurde, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Als Unionspolitiker finde ich es bedauerlich, dass sich einzelne Mandatsträger in unserem Land durch das Kreuz in öffentlichen Sitzungssälen in ihrer Mandatsausübung beeinträchtigt fühlen und per Gerichtsentscheid auf die Entfernung des Kreuzes bestehen. Das Kreuz ist, wie es das Gericht zur Recht feststellt, nicht nur ein traditionelles und überkonfessionelles Symbol abendländischer Kultur, sondern ein Zeichen des christlichen Glaubens und der Versöhnung. Es ist nicht per se als Missionszeichen zu verstehen.
Gerade das Christentum steht für die Freiheit und Achtung der Andersdenkenden. Die Mehrzahl der funktionierenden Demokratien besteht in Gesellschaften mit christlicher Prägung. Unser Grundgesetz, das wir uns nach der verheerenden Erfahrung des totalitären Regimes des Nationalsozialismus gegeben haben, ist von christlichen Grundsätzen geprägt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich bewusst gegen den Weg des Laizismus entschieden.
Es rüttelt mich auf, wenn Mandatsträgern nicht mehr bewusst zu sein scheint, dass unser Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann. Für mich ist das Ausdruck von Geschichtsvergessenheit.
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