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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Schockenhoff: Beitritt mit Auflagen

Berlin (ots)

Zu den Fortschrittsberichten der EU-Kommission zu
Rumänien und Bulgarien erklärt der stellvertretende Vorsitzende der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Andreas Schockenhoff MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Rumänien und 
Bulgarien auf ihrem Weg in die Europäische Union deutliche 
Fortschritte gemacht haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt auch, dass die 
EU-Kommission neben den Fortschritten die noch bestehenden Defizite 
deutlich benennt. Besondere Sorgen machen uns dabei, dass Bulgarien 
noch in drei entscheidenden Bereichen der inneren Sicherheit sog. 
"Rote Flaggen" erhalten hat (Organisierte Kriminalität, Korruption, 
Geldwäsche).
Da beide Länder entsprechend dem Fortschrittsbericht der 
EU-Kommission noch in wichtigen Bereichen z. T. deutliche Defizite 
haben, begrüßt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere, dass die 
EU-Kommission Anfang Oktober noch einen weiteren Fortschrittsbericht 
vorlegen wird und die Staats- und Regierungschefs erst auf dessen 
Grundlage - voraussichtlich beim Informellen Rat am 20. Oktober - ein
Votum abgeben werden.
Damit wird weiterhin Druck zur Fortsetzung des Reformprozesses in 
beiden Ländern ausgeübt. Wir ermutigen beide Länder ausdrücklich, 
ihre Reformanstrengungen nicht nur fortzusetzen, sondern zu 
verstärken, um möglichst bald die Defizite zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kann eine Ratifizierung der 
Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien nur empfehlen, wenn wir 
der Bevölkerung klar machen können, dass die Beseitigung der noch 
bestehenden Defizite durch konkrete Maßnahmen und einen konkreten 
Fahrplan nach einem Beitritt besser erreicht wird, als wenn der 
Beitritt aufgeschoben würde.
Sollten in dem Fortschrittsbericht Anfang Oktober die jetzt von 
der Kommission genannten Probleme oder gar Defizite nicht vollständig
ausgeräumt sein, so wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion folgende 
Schutzmaßnahmen für notwendig halten:
  • Ausschluss aus bestimmten Politikbereichen entsprechend Art. 37 des Beitrittsvertrages bis die Defizite beseitigt sind: im Veterinärbereich (derzeit beide Länder), bei der computergestützten Verrechnung der Mehrwertsteuer (Rumänien),
  • keine Zuweisung von EU-Geldern nach Art. 37 des Beitrittsvertrages, solange im Lande nicht eine korrekte Abwicklung von Auszahlungen sicher gestellt ist in den Bereichen Auszahlungsagenturen im Agrarbereich (Rumänien), Verwaltungs- und Kontrollsystem im Agrarbereich (beide Länder), Kohäsions- und Strukturfonds (Bulgarien),
  • weitere Kontrolle der Fortschritte einschließlich jährlicher Berichte (peer reports) in denjenigen Bereichen der inneren Sicherheit, die von der Kommission in beiden Ländern kritisiert werden bzw. wo eine Konsolidierung erforderlich ist (Justizsystem, Korruptionsbekämpfung, Umsetzung der Gesetze). Dazu sollten zwischen der EU-Kommission und den jeweiligen Regierungen der beiden Länder Aktionspläne ausgearbeitet werden, in welchen Schritten und nach welchem zeitlichen Rahmen die Beseitigung der Defizite erreicht werden kann.
  • weiteres Monitoring zur Erfüllung der Verpflichtungen zum Schutz und zur Integration von Minderheiten.
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