Klöckner: Keine Ausweitung der Datensammlung zu Lasten des Verbraucherschutzes
Berlin (ots)
Zur geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes und der Scoring-Praxis erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die neu gefasste Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, die in dieser Woche debattiert wird, bedarf einer Konkretisierung und Klarstellung zum Schutz des Verbrauchers.
Die Neuordnung des Kreditwesengesetzes, könnte nämlich den Kreditinstituten Tür und Tor öffnen, persönliche Daten ihrer Kunden abzufragen und für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu nutzen - so genanntes Scoring-Verfahren.
Es ist wichtig, dass der Gesetzentwurf nicht über die aufsichtsrechtliche Basel II Umsetzung hinausgeht, in der gerade nicht das Verhältnis der Banken zu ihren Kunden, sondern lediglich das Verhältnis der Banken zur Aufsichtsbehörde geregelt wird.
Die Verbraucherschützer der Union werden deshalb in der morgigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Protokollerklärung zur geplanten Bankenrichtlinie vorlegen, die sich u. a. gegen die Öffnung der bisherigen Datenschutzgrenzen wendet und eine Begrenzung auf bonitätsrelevante Daten fordert.
Eine Neuregelung des Kreditwesengesetzes darf nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher umgesetzt werden. Für das Scoring-Verfahren müssen auch weiterhin die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gelten.
Grundsätzlich ist gegen eine angemessene Risikoeinschätzung durch die Banken nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil, diese Prüfung dient auch dem Bankkunden als Schutz vor einer möglichen Überschuldung - der Anbieterschutz ist ebenso zu beachten.
Wichtig ist aber auch, dass Verbraucher über ihre Scoringwerte und die Gründe für einen schlechten Wert informiert werden.
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