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Klöckner: Keine Ausweitung der Datensammlung zu Lasten des Verbraucherschutzes

Berlin (ots)

Zur geplanten Änderung des Kreditwesengesetzes und
der Scoring-Praxis erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die neu gefasste Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie, die in 
dieser Woche debattiert wird, bedarf einer Konkretisierung und 
Klarstellung zum Schutz des Verbrauchers.
Die Neuordnung des Kreditwesengesetzes, könnte nämlich den 
Kreditinstituten Tür und Tor öffnen, persönliche Daten ihrer Kunden 
abzufragen und für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu nutzen - 
so genanntes Scoring-Verfahren.
Es ist wichtig, dass der Gesetzentwurf nicht über die 
aufsichtsrechtliche Basel II Umsetzung hinausgeht, in der gerade 
nicht das Verhältnis der Banken zu ihren Kunden, sondern lediglich 
das Verhältnis der Banken zur Aufsichtsbehörde geregelt wird.
Die Verbraucherschützer der Union werden deshalb in der morgigen 
Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz eine Protokollerklärung zur geplanten 
Bankenrichtlinie vorlegen, die sich u. a. gegen die Öffnung der 
bisherigen Datenschutzgrenzen wendet und eine Begrenzung auf 
bonitätsrelevante Daten fordert.
Eine Neuregelung des Kreditwesengesetzes darf nicht einseitig zu 
Lasten der Verbraucher umgesetzt werden. Für das Scoring-Verfahren 
müssen auch weiterhin die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes 
gelten.
Grundsätzlich ist gegen eine angemessene Risikoeinschätzung durch 
die Banken nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil, diese Prüfung dient
auch dem Bankkunden als Schutz vor einer möglichen Überschuldung - 
der Anbieterschutz ist ebenso zu beachten.
Wichtig ist aber auch, dass Verbraucher über ihre Scoringwerte und
die Gründe für einen schlechten Wert informiert werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
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