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Bleser/Klöckner: Bund wird Lebensmittelkontrollen der Länder beobachten

Berlin (ots)

Zu den jüngsten Äußerungen der Vorsitzenden der
Verbraucherschutzministerkonferenz, Margit Conrad (SPD), im 
Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Skandal erklären der Vorsitzende 
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die 
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Julia 
Klöckner MdB:
Die Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetzes durch den 
Bundesrat am 22. September 2006 ist ein wichtiger Schritt, um 
schwarze Schafe aus dem Wirtschaftsgeschehen fern zu halten. Um die 
Auswirkungen des Gesetzes im Blick zu behalten, hat der Bundestag am 
29. Juni 2006 mit breiter Mehrheit einen Entschließungsantrag zum 
Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Darin enthalten ist die 
Ankündigung, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen ersten 
Erfahrungsbericht über die eingehaltenen Fristen der 
Auskunftserteilung und die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs 
vorzulegen. Die Evaluierung ist also keine Erfindung der 
Verbraucherschutzministerkonferenz, wie dies fälschlicherweise von 
Frau Conrad behauptet wird.
Die Aussagen von Frau Conrad in der aktuellen Ausgabe der Mainzer 
Allgemeinen Zeitung, Minister Seehofer sei bei dem Beschluss des 
13-Punkte-Programms der Verbraucherschutzministerkonferenz 
"zurückgerudert", entbehrt jeder Grundlage. Es ist dringender denn 
je, dass die Bundesländer ihre Verantwortung übernehmen und die 
Qualität ihrer Lebensmittelüberwachung verbessern. Der Bund wird im 
Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeit sehr genau 
beobachten, ob die vereinbarte Auditierung der Kontrollbehörden im 
Rahmen eines länderübergreifenden Qualitätsmanagements zu wirksamen 
Verbesserungen führt.
Neben der Qualität der Kontrolle ist aber auch die Quantität der 
vorhandenen Kontrolleure mitentscheidend für die Effektivität der 
Kontrolle in den Bundesländern. Es kann nicht länger hingenommen 
werden, dass in 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Standards 
und Intensitäten in der Lebensmittelkontrolle vorherrschen. Ziel muss
es sein, dass ein bundesweit einheitliches Qualitätsniveau in der 
Überwachung geschaffen wird. Der Bund wird alle in seinem 
Einflussbereich liegenden Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses 
Entwicklung voranzutreiben.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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