Börnsen/Grütters: Expertenlob für den Entwurf zum Kulturgutübereinkommen
Berlin (ots)
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung über das Ausführungsgesetz zur UNESCO-Konvention von 1970 erklären der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen MdB, und die Obfrau, Prof. Monika Grütters MdB:
Der vorliegende Gesetzentwurf sei formal und in der praktischen Umsetzbarkeit gegenwärtig eine der weltweit besten Lösungen für den Kulturgüterschutz, so die Antwort des geladenen Experten Prof. Dr. Günther Schauerte, Generaldirektor der Staatlichen Museen zu Berlin, Vertreter der Amtsarchäologie und einschlägiger Forschungseinrichtungen auf die Frage nach internationalen Vorbildern für die Umsetzung der UNESCO-Konvention von 1970, die in der gestrigen Anhörung des Kulturausschusses zur UNESCO-Konvention gestellt wurde.
Diese Ansicht war jedoch nicht einhellige Überzeugung im Kreis der Sachverständigen. Von einer "Lizenz zur Hehlerei" bis zur "Strangulierung des Handels" reichten die Extrempositionen der Kritiker. Diesen Interessenskonflikt auszubalancieren wird die Aufgabe der weiteren parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sein. Dabei sollten der Anspruch der Praktikabilität gewahrt bleiben und deutsche Maßstäbe im Rechtsverständnis und Schutzbedürfnis für Kulturgüter angelegt werden. Auflagen, deren Forderungen weit über die Bestimmungen der Konvention hinaus gehen, sind für einen wirksamen Kulturgüterschutz ebenso wenig hilfreich wie der Verzicht auf angemessene Nachweispflichten für Museen, Händler und Sammler.
Die CDU/CSU wird sich entsprechend der mehrheitlichen Expertenempfehlung für eine möglichst einfache und klare Begriffsfassung von "national schützenswertem Kulturgut" einsetzen. Befürchtungen vor überproportionalen Rückgabeansprüchen und die Kritik an einer vorbehaltlosen Akzeptanz der Kulturgüterdefinition der einzelnen Staaten dürfen dabei nicht überwertet werden. Welcher Staat wird beispielsweise für eine wertlose Tonscherbe oder Münze ein Rückgabeverfahren anstrengen, in dem er selbst beweispflichtig ist und die Kosten zu tragen hat?
Den vereinzelten Forderungen nach zusätzlichen bilateralen Vereinbarungen stellt sich die CDU/CSU klar entgegen. Beispiele dafür in der Schweiz und den USA machen deutlich, dass diese Regelung dem Anspruch eines effektiven und wirksamen Kulturgüterschutzes nicht dienlich ist, sondern zu erheblicher Mehrarbeit bei den zuständigen Ministerien und zu langwierigen Gesprächen mit den Vertragspartnern führt.
Der mehrheitliche Appell der Experten hinsichtlich des mulilateralen Charakters bei dem jetzigen Gesetzesentwurf zu bleiben, ist ein großes Lob an den Kulturstaatsminister, dessen Behörde den Umsetzungsvorschlag erarbeitet hat.
Einigkeit herrscht über die Notwendigkeit international einen wirksamen Kulturgüterschutzes zu gewährleisten. Von der UNESCO, den Museumsfachleuten, Archäologen und Rechtsexperten bis hin zu Vertretern des Kunsthandels und der Auktionshäuser wird die Initiative der Bundesregierung anerkannt selbst wenn die Meinungen über die Wege dazu auseinander gehen. Mit diesen Detailfragen werden sich Kulturpolitiker in den nächsten Wochen intensiv auseinandersetzen. Die zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens ist der Wille aller Fraktionen.
Mit dem Entwurf des Kulturstaatsministers ist Deutschland nach mittlerweile 36 Jahren auf einem guten Weg zu einer international anerkannten Kulturgüterschutzvereinbarung.
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