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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krogmann/ Klöckner: Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen

Berlin (ots)

Zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums gegen
unerlaubte Telefonwerbung mit einem Bußgeldtatbestand vorzugehen, 
erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatterin in der 
Wirtschafts-Arbeitsgruppe, Dr. Martina Krogmann MdB, und die 
Verbraucherschutzbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia 
Klöckner MdB:
Die Einsicht der Bundesjustizministerin Zypries, nun doch gegen 
unerlaubte Telefonwerbung vorgehen zu wollen und damit endlich dem 
Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen, ist zu begrüßen. 
Lange Zeit hatte das Justizministerium auf schriftliche Anfragen und 
Nachfragen eine Regelungsnotwendigkeit bestritten. Bereits Anfang 
März hatte die Union im Rahmen einer Anhörung diverse Instrumente 
diskutiert und eine Prüfbitte an das Justizministerium gestellt, 
inwiefern z. B. eine Anhebung des unteren Rahmens für das 
Ordnungsgeld, das bei unlauterer Telefonwerbung verhängt wird, 
effektiv sein könnte. Dadurch kann bereits der erste Verstoß gegen 
die gerichtliche Anordnung zu einer spürbaren finanziellen Einbuße 
beim Unternehmen führen. Der Anreiz für illegale Anrufe muss gesenkt 
und Vertragsbindungen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe sind
für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, die 
sich an Recht und Gesetz halten.
Die Ankündigung einer Gesetzesänderung ist daher zu begrüßen, aber
Gesetze müssen auch anwendbar und wirkungsvoll sein. Frau Zypries 
Vorstoß ist aber ungenügend und greift zu kurz. Die Einführung eines 
Bußgeldtatbestandes ist allein nicht ausreichend, um Verbraucher vor 
unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Um illegaler Telefonwerbung
entgegen zu werden, benötigen wir eine Vielzahl von Maßnahmenbündel, 
und selbst dann ist vor allem auch der Verbraucher gefragt. Denn ohne
eine ausreichende Sachverhaltsdarlegung oder eine Zeugenaussage im 
Verfahren wird eine effektive Rechtsverfolgung bei illegaler 
Telefonwerbung kaum möglich sein. Flächendeckende Aufklärung tut hier
Not, ebenso eine bessere Vernetzung der beteiligten Gruppen z. B. der
Verbraucherzentralen, der Netzagentur, der Wettbewerbszentrale, den 
Call-Centern und Unternehmen. Ebenso muss darüber nachgedacht werden,
das Widerrufsrecht auf Lotterie und Gewinnspiele zu erweitern. Auch 
dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion schon vor einiger Zeit als 
Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben. Ein von Frau Zypries
angekündigtes Verbot der Rufnummerunterdrückung ist aufgrund 
unzureichender Verfolgbarkeit bzw. der technischen Möglichkeit der 
Rufnummernfälschung dagegen nur bedingt zielführend.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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