Gröhe: Oppositionsklage überflüssig
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im BND-Untersuchungsausschuss und Justiziar, Hermann Gröhe MdB erklärt zu Berichten über die Einreichung einer Klage der Oppositionsfraktionen wegen angeblicher Behinderungen im Untersuchungsausschuss:
Schon bald nach der Konstituierung des Untersuchungsausschusses am 7. April 2006 wurde seitens der Oppositionsfraktionen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen angeblicher Behinderung in der Aufklärungsarbeit angekündigt.
Die Bundesregierung war und ist sehr kooperativ. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses ist nach anfänglichen Mühen der Opposition, die eigene Arbeit im Untersuchungsausschuss zu organisieren, gut fortgeschritten. Die Oppositionsfraktionen haben eine Vielzahl öffentlicher, wenn auch fragwürdiger Bewertungen der bisherigen Untersuchungsergebnisse vorgenommen.
Dies und der Zeitablauf zeigen: Mit behaupteten Behinderungen kann es nicht weit her sein. Es liegt der Verdacht nahe, dass es den Oppositionsfraktionen mehr um die Beschäftigung des Bundesverfassungsgerichtes als um die Verfolgung eines dringenden Aufklärungsanliegens geht.
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