Mitteldeutsche Zeitung zum Urteil zu Resturlaub
Halle/MZ (ots) - Resturlaub ist bislang eine Grauzone im betrieblichen Geschehen. Jetzt hellt sich diese Sphäre auf durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Prinzipiell verfällt Resturlaub nicht. Er darf theoretisch bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen gesammelt werden - eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung. Die aber in einem wesentlichen Punkt ausgehebelt wird: wenn der Arbeitgeber seiner ...