Das Lübcke-Urteil hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack
Straubing (ots) - Die Erwartungen, mit denen das Gericht konfrontiert war, konnte es kaum erfüllen. So hat es nicht die Frage nach dem Versagen des Staates beantwortet. Warum hatte der Verfassungsschutz den vorbestraften Neonazi nicht mehr auf dem Schirm? Warum hielt der Nachrichtendienst es nicht für nötig, die Waffenbehörde auf Ernst und H. aufmerksam zu machen? Warum hat das Frühwarnsystem der wehrhaften ...