Corona und Autofahren: Das gilt im Lockdown / ADAC Straßenwacht leistet uneingeschränkt Pannenhilfe
München (ots) - Die für den Lockdown getroffenen Einschränkungen gelten auch für Autofahrer. Das Autofahren ist grundsätzlich erlaubt, Ausflüge sind allerdings örtlich untersagt und auch auf die jeweiligen Ausgangssperren müssen Autofahrer achten. Darauf weist der ADAC hin. So sind wie in der Öffentlichkeit ...