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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erfolg im Diesel-Abgasskandal: VW überweist erste Millionen an geschädigte Verbraucher
Nach Musterfeststellungsklage BGH-Joker nutzen

Erfolg im Diesel-Abgasskandal: VW überweist erste Millionen an geschädigte Verbraucher / Nach Musterfeststellungsklage BGH-Joker nutzen
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Die Volkswagen AG hat nach der Rücknahme der Musterfeststellungsklage und dem Abschluss des ausgehandelten Vergleichs damit begonnen, die ersten Entschädigungen an die teilnehmenden Verbraucher auszubezahlen. Für die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr stellen die Zahlungen in einer Gesamthöhe von 750 Millionen Euro einen großen Erfolg dar. Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben als führende Anwälte im Diesel-Abgasskandal die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Volkswagen AG geführt, den notwendigen Vertrag für einen Vergleich ausverhandelt und mit dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens deutsche Rechtsgeschichte geschrieben. Davon haben 235.000 geschädigte VW Kunden profitiert. Allerdings haben 27.000 Verbraucher den VW-Vergleich abgelehnt. 168.000 Teilnehmer erhielten von der Volkswagen AG überhaupt kein Angebot. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät diesen Betroffenen zur einer anwaltlichen Beratung - hier.

VW: Die ersten 46 Millionen Euro sind ausbezahlt

Am 8. Mai 2020 sollen nach Angaben von VW die ersten 15.000 Teilnehmer der Musterklage das Geld für den Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW erhalten haben. Bisher seien 46 Millionen Euro an Kunden geflossen. Ab jetzt sollen täglich 60.000 Überweisungen getätigt werden. Bis Mitte Mai sollen alle ehemaligen vergleichsberechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, deren Vergleichsschluss VW bis zum 20. April 2020 bestätigt hatte, ihr Geld erhalten. Je nach Alter und Typ des Fahrzeugs sollen sie nun Zahlungen zwischen 1.350 und 6.50 Euro erhalten. Insgesamt wird der Vergleich den Autobauer rund 750 Millionen Euro allein für die Entschädigung kosten.

Vom VW-Vergleich ausgeschlossene Verbraucher können klagen

Der VW-Vergleich ersparte den Teilnehmern eine eigene Klage - so wie es das Verfahren zur Musterfeststellungsklage im Grunde nach vorsieht, wenn es denn zu Ende geführt worden wäre. So gibt es jetzt ohne Umwege Geld. Ausgeschlossen vom Vergleich waren allerdings rund 168.000 Verbraucher der Musterfeststellungsklage, beispielsweise diejenigen, die die zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten oder die ihr Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 erworben haben. Diesen ausgeschlossenen Verbrauchern steht es frei, eine Individualklage einzureichen. Und hier stehen die Chancen nicht schlecht, von VW Schadensersatz vor Gericht zugesprochen zu bekommen.

Mittlerweile wird VW von 20 Oberlandesgerichten verurteilt. Am 30. April 2020 hat die Generalanwältin Eleanor Sharpston vor dem Europäische Gerichtshof EuGH klargemacht, dass VW mit unzulässigen Abschalteinrichtungen arbeitet und somit EU-Recht gebrochen hat. Der Bundesgerichtshof BGH sieht das in einer ersten Einschätzung ähnlich. Und die Tendenz geht klar zu Gunsten der Verbraucher. Sie sollten daher auch weiterhin den Klageweg gegen die Autobauer überprüfen lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

Weitere Option nach EuGH- und BGH-Äußerungen ist der BGH-Joker

Der VW-Vergleich ist zu Ende. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe haben sich verbraucherfreundlich im Diesel-Abgasskandal geäußert. Für die Teilnehmer des VW-Vergleichs ergibt sich durch die Äußerungen an den obersten Gerichten eine neue Option - den BGH-Joker: Bei der Annahme des VW-Vergleichs besteht eine 14-tägige Widerrufsfrist. Wer beispielsweise am 22. April 2020 seinen Vergleich angenommen hat, kann jetzt nach den Äußerungen von EuGH und BGH sich überlegen, ob er den Vergleich mit VW widerruft und seine Chancen in einer Einzelklage sucht. Denn die Möglichkeit gegen VW vor Gericht zu bestehen und eine höhere Entschädigung einzuklagen, als der Autobauer im Vergleich angeboten hat, sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durch die Einlassungen von EuGH und BGH gestiegen. Mit einem Servicepaket berät sie die Verbraucher beim VW-Vergleich.

Servicepaket für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage

Vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Äußerungen könnten die Verbraucher des VW-Vergleichs jetzt ihre 14-tägige Widerrufsfrist nutzen. Hinzukommt, dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zahlreiche Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW erstritten hat, in denen bis zu 25 Prozent Schadensersatz oder Wertminderung erstritten worden sind. Das ist teilweise wesentlich mehr, als VW angeboten hat. Das Servicepaket der Kanzlei überprüft die Vergleiche vor allem im Hinblick auf die aktuellen EuGH- und BGH-Äußerungen. Vergleich endgültig akzeptieren oder in einer Einzelklage doch noch mehr Entschädigung erstreiten? Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft die Auswirkungen der ersten Verhandlungen vor dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesgerichtshof.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung, falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

Zum Schluss entscheidet der Verbraucher, ob er den Vergleich weiter annimmt, ihn nicht widerruft, oder von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und in eine Einzelklage geht.

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat zahlreich Urteile erstritten, bei denen sich eine Einzelklage für den Verbraucher als erwiesen hat, als die Annahme des Vergleichs. Hier eine kleine Auswahl von solchen Fällen:

Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das MFK-Vergleichsangebot.

Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18 O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI (Az. 9 U 3/19). Das entspricht 5682,50 Euro für den im Juli 2015 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht 5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Der Bundesgerichtshof entscheidet im Diesel-Abgasskandal von VW

Am Bundesgerichtshof BGH begann am 5. Mai 2020 das erste von vier terminierten VW-Verfahren. Wichtige Fragen im Diesel-Abgasskandal warten auf höchstrichterliche Entscheidungen. Im Vorfeld der ersten Verhandlung hat eine Wende in der Rechtsprechung stattgefunden. Unstrittig ist wohl auch für den BGH, dass VW vorsätzlich und sittenwidrig Verbraucher und Behörden getäuscht und geschädigt hat. Sogenannte deliktische Zinsen ab Kaufdatum könnten VW in Rechnung gestellt werden. Und das würde richtig teuer werden. Selbst, wer nach Bekanntwerden des Skandals sein Fahrzeug erworben hat, bekommt vor Gerichten der zweiten Instanz Schadensersatz zugesprochen. Gibt es hier verbraucherfreundliche Urteile, sind hohe Entschädigungssumme für die klagenden Verbraucher möglich. Die Chancen könnten durch den BGH-Joker gesichert werden.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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