Beate Raudies: Hamburg geht mit gutem Beispiel voran
Kiel (ots)
Zum SPD-Antrag "Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein ermöglichen" erklärt die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Beate Raudies: Hamburg macht es vor und will seinen Beamten als erstes Bundesland vom 1. August 2018 an den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung ebnen. Ab dann können sich Hamburgs Staatsdiener für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden. Damit ist ein erster Schritt hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung und damit zu mehr Gerechtigkeit geschafft. Wir wollen, dass in Zukunft auch schleswig-holsteinische Beamte die Wahl haben. Bislang waren Beamte gezwungen, sich privat zu versichern, um Zuschüsse ihres Arbeitgebers zu erhalten. Wer freiwillig im Solidarsystem der GKV versichert ist, trägt derzeit alle Kosten alleine. Das ist ungerecht! Mit unserem Antrag fordern wir jetzt die Regierungskoalition dazu auf, gleiche Bedingungen für gesetzlich versicherte Beamte in den Nachbarländern herzustellen. Wir begrüßen, dass sich Finanzministerin Monika Heinold bereits positiv zum Hamburger Vorstoß geäußert hat.
Antrag
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die finanzielle Unterstützung in Form einer pauschalen Beihilfe für Beamtinnen und Beamten zu schaffen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Pauschale soll die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrages betragen.
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich hierzu mit der Freien und Hansestadt Hamburg abzustimmen, um gleiche Bedingungen für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in den Nachbarländern herzustellen.
Begründung:
Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die durch die Beihilfe ergänzt wird. Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein, die sich alternativ zum Bezug von Beihilfeleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder versichern müssen, haben bisher den vollen Versicherungsbeitrag selbst zu zahlen. Sie erhalten keinen finanziellen Zuschuss vom Arbeitgeber. Damit tragen Beamtinnen und Beamten die finanziellen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung bisher allein.
Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein sollen einen freiwilligen, bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Um eine echte Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte herzustellen und Benachteiligungen zu beseitigen, ist es notwendig, dass das Land Schleswig-Holstein als Dienstherr eine Arbeitgeberpauschale zu den Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte leistet. Die Wahl des Zuschusses zur Gesetzlichen Krankenversicherung statt individueller Beihilfe soll freiwillig für die Beamtinnen und Beamten sein, aber endgültig.
Die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Hessen sind Vorreiter bei der Unterstützung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten. Nun ist es auch für Schleswig-Holstein Zeit, Gerechtigkeit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bei Beamtinnen und Beamten des Landes herzustellen. Dies ist auch ein wichtiger erster Schritt hin zu einer gerechten und solidarischen Bürgerversicherung.
Die vorgesehene Regelung ist anfänglich mit Mehrkosten für das Land Schleswig-Holstein verbunden, bewirkt aber langfristig Einspareffekte, insbesondere bei älteren Pensionärinnen und Pensionären.
Beate Raudies Bernd Heinemann und Fraktion
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de
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