Deutscher Erbbaurechtsverband e. V.
Erbbaurechtskongress 2025: Finanzierung und Investment im Fokus
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Erbbaurechtskongress 2025: Finanzierung und Investment im Fokus
Berlin, 09.01.2025. Der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbands ist die zentrale Plattform für den fachlichen Austausch rund um das Erbbaurecht in Deutschland. 2025 findet er am 24. und 25. März in Frankfurt am Main statt. Die Finanzmetropole bildet die ideale Kulisse für das Schwerpunktthema „Erbbaurechte: Finanzierung und Investment“.
Trotz der wachsenden Bedeutung des Erbbaurechts in Deutschland bleibt die Finanzierung für einige Banken eine Herausforderung. Das zeigt eine Studie des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Auch die Bewertung führt oft zu Diskussionen. „Der Dialog mit Banken und Finanzfachleuten ist uns schon seit Langem ein Anliegen. Hierzu soll der Kongress in Frankfurt ein Baustein sein“, erklärt Ingo Strugalla, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands.
Aus diesem Grund drehen sich die Vorträge am ersten Kongresstag um Themen wie die Fallstricke aus Bankensicht und die passende Vertragsgestaltung. Mit dem Vortrag über „Leasehold – Financing und Investing in the UK“ gibt Richard Silva von Long Harbour Ltd. einen Einblick in das europäische Ausland. Eine Podiumsdiskussion über die Finanzierung von und das Investment in Erbbaurechte rundet den Tag ab.
Doch nicht nur für Zahlenliebhaber lohnt sich das „Klassentreffen der Erbbaurechtsszene“. Die Besucherinnen und Besucher können sich auch auf rechtliche Updates, Praxisbeispiele und weitere Fachvorträge freuen. Darüber hinaus gibt es reichlich Gelegenheit zum Austausch mit anderen Erbbaurechtsprofis.
Der Erbbaurechtskongress 2025 auf einen Blick
- Datum: 24. und 25.03.2025
- Ort: b’mine Hotel Frankfurt Airport, Georg-Baumgarten-Straße 1, 60549 Frankfurt am Main
- Kosten: Die Teilnahmegebühr beträgt 775,00 Euro inkl. MwSt., Verbandsmitglieder zahlen 650,00 Euro.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter www.erbbaurechtsverband.de
Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:
Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Ingo Strugalla. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de
Medienkontakt: CCAW PR und Text derv@ccaw-pr.de