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WIR WohnImmobilienRente GmbH

Buchtipp: So sichern Sie im Erbfall den Verbleib in der eigenen Immobilie

Hamburg (ots)

In der eigenen Immobilie wohnen bleiben, auch wenn einer der Ehepartner stirbt: Ein Weg, dies sicherzustellen, ist die Immobilienrente. Die WIR WohnImmobilienRente GmbH erklärt in ihrem neuen Buch, wie das funktioniert.

Wenn ein Ehepartner stirbt, geht nach deutschem Recht sein Vermögen nicht auf den anderen Ehepartner über, sondern wird unter allen Erbberechtigten aufgeteilt. Davon ist auch das Immobilienvermögen betroffen. Das bedeutet: Sofern die gesetzliche Erbfolge greift und Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind, kann der hinterbliebene Ehepartner meist nicht allein über die selbstbewohnte Immobilie verfügen. Selbst, wenn ein Nachkomme enterbt wird, hat dieser in Deutschland immer noch Anspruch auf einen Pflichtteil am Erbe. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Aber: Oft verfügt der hinterbliebene Ehepartner nicht über das notwendige Vermögen, um die Erben auszuzahlen.

Erben auszahlen dank Leibrente oder Umkehrhypothek

Es lohnt sich deshalb, schon zu Lebzeiten über eine Erbregelung für die selbstbewohnte Immobilie nachzudenken. Eine Möglichkeit hierfür ist die Leibrente. Dabei verkaufen die Eheleute ihre Wohnung oder ihr Haus schon zu Lebzeiten. Im Gegenzug erhalten beide ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente oder eine Kombination aus beidem. Auf diese Weise wird die Immobilie aus dem Nachlass herausgelöst, aber der Verbleib des hinterbliebenen Ehepartners ist weiterhin gesichert. Sollte zum Zeitpunkt des Todes noch Geld aus dem Immobilienverkauf übrig sein, kann dies an die Nachkommen vererbt werden.

Eine zweite Möglichkeit, um Geld aus der eigenen Immobilie zu ziehen, ist die Umkehrhypothek. Dabei handelt es sich um einen Kredit, für den nur die Immobilie haftet, die im Eigentum verbleibt. Der Kredit kann ebenfalls als Einmalzahlung oder als Rente ausgezahlt werden. So können Immobilieneigentümer Rücklagen bilden, um im Erbfall Pflichtteilsforderungen zu begleichen.

Die WIR WohnImmobilienRente GmbH betreibt das Portal Immorente.de und berät zu allen Formen der Immobilienrente. "Viele Eheleute nutzen die Immobilienrente, um ihr Erbe zuverlässig zu regeln. Das Ziel ist immer, dass im Todesfall der Hinterbliebene in der Immobilie wohnen bleiben kann", erzählt Dr. Georg F. Doll.

Ratgeber-Buch zu Erbregelungen

Für alle, die sich mit dem Thema auseinandersetzen möchten, hat das Unternehmen ein Buch herausgebracht. "Erbregelungen bei selbstbewohnten Immobilien" lautet sein Titel. Der kurze Ratgeber erläutert die Grundzüge des deutschen Erbrechts und beschreibt, welche Rolle Immobilienrenten bei der Nachlassplanung spielen können. Jedes Kapitel enthält eine Zusammenfassung für eilige Leser. Außerdem gibt es Erläuterungen für Fortgeschrittene und ein Glossar mit allen Fachbegriffen. Anhand eines Beispiels werden die verschiedenen Varianten zur Sicherung der Wohnsituation vorgestellt.

Das Buch "Erbregelungen bei selbstbewohnten Immobilien" kostet als Taschenbuch 7,99 Euro. Der Preis für die elektronische Version liegt bei 1,99 Euro. Es ist unter anderem über amazon.de erhältlich. ISBN-10: 3757828569

Über Immorente.de:

Immorente.de ist das Onlineportal der WIR WohnImmobilienRente GmbH. Es richtet sich an Menschen, die älter als 65 Jahre sind und vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren möchten. Ihnen bietet die WIR WohnImmobilienRente GmbH persönliche Beratung und Angebote für die Leibrente, den Teilverkauf, die Umkehrhypothek sowie Immobiliendarlehen. Damit ist die WIR WohnImmobilienRente GmbH einer der wenigen Anbieter auf dem Markt, die unabhängig von einem speziellen Produkt beraten. Die Gesellschafter blicken auf langjährige Erfahrungen in der Finanz- und Immobilienbranche sowie im Verbraucherschutz zurück. www.immorente.de

Pressekontakt:

CCAW PR und Text
Telefon: 040 609 4399-30
immorente@ccaw-pr.de

Original-Content von: WIR WohnImmobilienRente GmbH, übermittelt durch news aktuell

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