Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Bundesverband Solarwirtschaft: Nur Veto des Bundesrats kann "Sonnensteuer" noch stoppen
Einigung in Regierungskoalition: "Sonnensteuer" für solare Selbstversorger soll ab August kommen
Berlin (ots)
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. zur soeben erzielten Einigung in der Regierungskoalition, künftig Ökostrom, der für den Eigenbedarf erzeugt wird, mit der EEG-Umlage belasten zu wollen: "Wir sind schockiert und zutiefst betroffen, wie die Energiewende und das Gemeinwohl mit Füßen getreten werden. Wenn jetzt der Bundesrat das Ruder nicht in letzter Minute noch herumreißt, wird aus einem Gesetz zum Ausbau Erneuerbarer Energien ein Gesetz zum Vorrang der Kohle. Mit dem Fuß auf der Bremse ist die Energiewende nicht zu schaffen. Klimaschützer werden bestraft, Klimasünder finanziell entlastet. Das ist eine verkehrte Welt. Das hat mit Umwelt- und Verbraucherschutz nichts zu tun. Anstatt die Bürger vor den Folgen des Klimawandels zu schützen und die Energiewende voranzutreiben, schützt die Politik die Interessen weniger fossiler Energiekonzerne. Diese stemmen sich gegen den Verlust weiterer Marktanteile und wollen mit aller Macht verhindern, dass die Menschen und Unternehmen die Energieerzeugung zunehmend selbst in die Hand nehmen."
Körnig weiter: "Bürger und Mittelstand waren bislang die Treiber der Energiewende. Sie jetzt mit einer "Sonnensteuer" zu belasten, wenn sie Ökostrom für den Eigenbedarf oder die Mieterversorgung erzeugen wollen, ist unbegreiflich. Es ist auch verfassungsrechtlich höchst angreifbar, dass gleichzeitig die größten Verursacher des Klimaproblems weder für den verursachten Schaden aufkommen noch für die Energiewende zahlen müssen." Nach den Beschlüssen der Regierungskoalition sollen sowohl der Kohlebergbau als auch große industrielle Verbraucher fossiler Energie von der EEG-Umlage weitgehend befreit werden.
Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Emnid lehnen drei Viertel der Bürger die "Sonnensteuer" ab. Selbst ein Regierungsgutachten hatte zuletzt davor gewarnt, dass eine Eigenverbrauchsabgabe den wirtschaftlichen Betrieb neuer Photovoltaik-Investitionen gefährde. Dass sich durch eine "Sonnensteuer" die Kosten der Energiewende nicht nennenswert reduzieren lassen, haben auch die Verbraucherschützer nachgewiesen. Die Solarwirtschaft befürchtet einen weiteren Marktrückgang und sieht in der "Sonnensteuer" eine Innovationsbremse. Intelligente Formen der Direkt- und Nahstromvermarktung sowie die erforderliche Markteinführung von Speichersystemen würden nun deutlich erschwert. "Über all diese Bedenken und Nachbesserungswünsche des Bundesrates hat sich die Koalition nun mit einem Handstreich im Eilverfahren hinweggesetzt. Eine sachgerechte Interessen-Abwägung hat nicht stattgefunden", sagt Körnig.
Sollte die "Sonnensteuer" in letzter Minute nicht doch noch gekippt werden, wird der Bundesverband Solarwirtschaft versuchen, sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall zu bringen.
HINTERGRUND
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll nach der heute erzielten Einigung der Koalitionsspitzen bereits an diesem Freitag in letzter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Da es sich beim EEG nur um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat zwar mit einfacher Mehrheit den Vermittlungsausschuss anrufen, die "Sonnensteuer" aber nur mit Hilfe einer 2/3 Mehrheit für den Fall kippen, dass der Bundestag nicht ebenfalls eine 2/3 Mehrheit für sein Vorhaben zusammenbekommt.
Die Große Koalition will ab 1.8.2014 bei Neuanlagen den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms im Grundsatz mit 40 Prozent der EEG-Umlage finanziell belasten. Bis Ende 2015 werden 30 Prozent, bis Ende 2016 35 Prozent fällig, ab 2017 gelten die vollen 40 Prozent - auch für Anlagen, die zwischen 2014 und 2017 errichtet wurden. Dieser Wert entspricht derzeit rund 2,5 Cent je Kilowattstunde (kWh).
Mieter, die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Von der Belastung mit der EEG-Umlage, der sog. "Sonnensteuer", wird nach Schätzungen des BSW-Solar nahezu der gesamte deutsche Solarmarkt betroffen sein. Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp - das klassische Eigenheim-Segment - bleiben von der Umlage befreit, es sei denn ihre Anlage erzeugt mehr als 10 Megawattstunden Strom im Jahr.
In seiner bisherigen Befassung hatte der Bundesrat dafür votiert, solaren Eigenbedarf statt mit 40 Prozent mit lediglich 15 Prozent der EEG-Umlage zu belasten und Photovoltaik-Betreiber unterhalb von 30 kWp bzw. 30 Megawattstunden gänzlich von der "Sonnensteuer" zu befreien.
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