So bewahrt man Waffen in Jagdhütten gesetzeskonform auf
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So bewahrt man Waffen in Jagdhütten gesetzeskonform auf
Dr. Walter Jäcker im Interview mit Hartmann Tresore
Die gesetzeskonforme Aufbewahrung von Waffen, sorgt insbesondere bei Jägern immer wieder für Fragestellungen. Viele Unsicherheiten gibt es, wenn Waffen und Munition in Jagdhütten sicher untergebracht werden sollen. Dr. Walter Jäcker ist Ansprechpartner für Jagdrecht und stellvertretender Justiziar des Landesjagdverbandes NRW. Walter Jäcker stellte sich den Fragen der Firma Hartmann Tresore:
Warum gibt es Unterschiede zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in Jagdhütten im Vergleich zum Wohngebäude?
In Jagdhütten – oder auch in Ferienwohnungen - gelten besondere Regeln, da diese nicht zu den dauerhaft bewohnten Gebäuden zählen, wie es zum Beispiel bei einem Wohnhaus der Fall ist.
Welche Waffenschränke dürfen, laut dem Waffengesetz, in Jagdhütten verwendet werden
Die einzuhaltenden Sicherheitskriterien des Waffentresors müssen dem Widerstandsgrad I entsprechen. Diese Sicherheitsstufe macht es Einbrechern schwer, den Waffenschrank aufzubrechen. Der beliebte „Jägerschrank“ der Klasse A/B darf in der Jagdhütte nicht verwendet werden.
Gibt es hinsichtlich der Waffen Beschränkungen bei der Aufbewahrung?
In einer Jagdhütte dürfen maximal drei Langwaffen in einem Waffenschrank untergebracht werden. Übrigens sind Schalldämpfer genauso wie Waffen zu behandeln und entsprechend sicher zu lagern.
Welche Besonderheit gilt für die Aufbewahrung der Munition der Jagdwaffen?
Die Munition der Jagdwaffen darf auf keinen Fall in diesem Waffenschrank aufbewahrt werden. Damit soll verhindert werden, dass Unbefugte eine Waffen mit zugehöriger Munition entwenden können. Ein Diebstahl würde, da das Gebäude nicht dauerhaft bewohnt ist, eben auch sehr spät bemerkt werden. Der Jäger muss seine Munition immer separat mitbringen, wenn er zur Jagdhütte fährt.
Wie können sich Jäger behördlich absichern?
Die Waffenbehörde des jeweiligen Heimatkreises sollte über den Aufbewahrungsort der Waffen, die sich in der Jagdhütte befinden, informiert sein. Ebenso ist die Information über die Art des Waffenschrankes anzuzeigen. So kann die Behörde aktenkundig machen, dass Waffen auch außerhalb des Wohnsitzes gelagert werden. So ist die Frage, wo sich Waffen befinden, die bei einer häuslichen Kontrolle fehlen, dokumentiert.
Den richtigen Tresor finden
Hartmann Tresore ist der führende Anbieter von Qualitätstresoren und Waffenschränken. Da in Jagdhütten die Anzahl der Langwaffen auf drei Stück beschränkt ist, empfehlen sich hier kleine Waffentresore, die aber den Widerstandsgrad I haben müssen. Des weiteren empfiehlt das Unternehmen die Ausstattung mit einem elektronischen Zahlenschloss, um dem Dilemma der Aufbewahrung eines Doppelbartschlüssels zu entgehen. www.hartmann-tresore.de
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Gausemeier
GAUSEMEIER PR
Telefon: + 49 170 91 29 601
E-Mail: sabine@gausemeier-pr.de