Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.
Gesamtmetall mahnt Gleichstellung der Syndikusanwälte an: "Versprechen nicht brechen!"
Berlin (ots)
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall fordert vom Gesetzgeber, mit einem Gesetz die Syndikusanwälte endlich wieder mit angestellten Anwälten gleichzustellen. "Bundesjustizminister Heiko Maas und die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD haben versprochen, den bis 2014 geltenden Status der Syndikusanwälte wieder herzustellen", erklärte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Dieses Versprechen ist noch nicht erfüllt, im Gegenteil: Ohne Änderungen am vorgelegten Gesetzentwurf würde das Versprechen sogar bewusst gebrochen".
So sollen für Syndikusanwälte plötzlich deutlich höhere Anforderungen etwa beim Maß der fachlichen Unabhängigkeit gelten als bisher. Zudem sind die Kriterien, nach denen eine anwaltliche Tätigkeit vorliegen soll, verschärft worden. Hinzu käme die Auflage, persönlich gegenüber seinem Arbeitgeber zu haften und deswegen eine Haftpflichtversicherung abschließen zu müssen, die Notwendigkeit einer doppelten Zulassung sowie unzureichende Vertrauensschutzregelungen. "Andere angestellte Anwälte müssen bei vergleichbarer Tätigkeit diese Kriterien nicht erfüllen. Damit hätten wir ohne nachvollziehbarem Grund eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Rechtsanwälten", so Zander weiter.
Zander verwies auch auf die grundsätzliche Bedeutung dieses Gesetzentwurfs. "Wenn das tatsächlich so beschlossen wird, mit welcher Begründung ließen sich dann die Versorgungswerke für die restlichen angestellten Rechtsanwälte aufrechterhalten? Wie lassen sich dann die Versorgungswerke für Rechtsanwälte, für Steuerberater, für Architekten und für Ärzte aufrechterhalten?". Er appellierte an die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, die Vorsorgebiographien von rund 900.000 Angehörigen der freien Berufe nicht zu ignorieren.
Hinweis:
Die Ungleichbehandlung im Entwurf bestätigt ein Gutachten von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Das Gutachten von Prof. Steinmeyer können Sie auf Wunsch bei uns erhalten.
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