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Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"

Berlin (ots)

Einladung zum Pressegespräch
Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen (Do) im 
Feinstaub-Streit über "Recht auf saubere Luft"
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der 
Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich 
und grundsätzlich entschieden, ob die von lebensgefährlichen 
Feinstaubbelastungen betroffenen Bürger ihr "Recht auf saubere Luft" 
bei den Behörden einklagen können. In dem Musterverfahren, das der 
Kläger mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die 
Stadt München angestrengt hat, wird das Gericht auch klären, ob der 
Betroffene von der Stadt - unabhängig von der Frage, ob und wann die 
bayerische Staatsregierung mit Aktionsplänen eingreift - massive 
Beschränkungen des Straßenverkehrs verlangen kann. Städte und 
Gemeinden in ganz Deutschland müssen in diesem Fall mit verkehrlichen
Maßnahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Straßenzüge versuchen, 
kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer Bürgerinnen
und Bürger einzudämmen. Sie könnten nicht länger auf die Landesebene 
und die dort erlassenen Aktionspläne warten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im März diesen Jahres 
zunächst die Revision des Münchner Klägers, der an der dortigen 
verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des 
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische 
Gericht hatte dem betroffenen Bürger zuvor das Recht abgesprochen, 
von der Landeshauptstadt München unverzügliche verkehrsbeschränkende 
Maßnahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06).
Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun 
im Revisionsverfahren endgültig klären will, ob ein Anspruch auf 
Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim 
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des 
Klägers auf "saubere Luft" bestätigt und gegenüber dem BVerwG 
erklärt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen können muss.
Im Rahmen eines Pressegesprächs wollen wir den Urteilsspruch mit 
Ihnen diskutieren und erläutern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm 
ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Datum:	    Donnerstag, 27. September 2007, gleich im 
             Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr
Ort:	    Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Teilnehmer:  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen/Klinger, 
             Berlin
Dieter Janecek, Kläger
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
der Deutschen Umwelthilfe e.V.

Pressekontakt:

Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel. 030/258986-15,
Fax. 030/258986-19, rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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