Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Umwelthilfe e.V. mehr verpassen.

Deutsche Umwelthilfe e.V.

AKW-Debatte: Die Schlachten von vorgestern beenden

Berlin (ots)

Neue Details zur Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung zeigen, dass die Bundesregierung nicht nur bei der Umgehung des Bundesrats die Verfassung strapaziert - Statt um Schutz der Bevölkerung soll es in Wahrheit um Schutz der Atomkraftwerksbetreiber vor Nachrüstungen gehen - Deutsche Umwelthilfe nennt Szenarienrechnungen unseriös, weil sie den heraufziehenden Systemkonflikt zwischen Erneuerbaren Energien und allenfalls bedingt steuerbaren Atomkraftwerken ignorieren - Erneuerbare Energien werden gegenüber früheren Prognosen der Regierung ausgebremst

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Spitzen von Union und FDP aufgefordert, in der Energiepolitik nicht länger als Lordsiegelbewahrer der marktbeherrschenden Atomkonzerne aufzutreten. Die monatelang angekündigten Energieszenarien hätten vor allem bewiesen, dass Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nicht die ökonomischen und schon gar nicht die ökologischen Vorteile erbringen, die die Regierung seit ihrem Amtsantritt immer wieder versprochen habe. Dies sei umso eindrücklicher als mit jedem Tag neue fragwürdige Details der Untersuchungsvorgaben ans Licht kämen, die einen gemeinsamen Nenner haben: Alle sollten offenbar das Potenzial der erneuerbaren Energien herunter- und die vermeintlichen Vorteile der Atomkraft heraufrechnen. Für die Durchsetzung opulenter Laufzeitverlängerungen und die Zementierung der Marktdominanz der Atomkonzerne schrecke die Regierung "offenbar auch nicht vor einem klaren Bruch der Verfassung zurück", erklärten der Leiter Politik und Presse der Deutschen Umwelthilfe, Gerd Rosenkranz und die Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Cornelia Ziehm mit Blick auf neue Details zur von der Bundesregierung vorbereiteten Novellierung des Atomgesetzes.

Rosenkranz nannte es einen Skandal, dass weder die Gutachter noch die Regierung bei ihren Schlüssen aus den Szenarienrechnungen, den Systemkonflikt zwischen fluktuierend ins Stromnetz einspeisenden erneuerbaren Energien aus Sonne und Wind und trägen oder nur begrenzt steuerbaren Großkraftwerken thematisieren. Der Systemkonflikt wird inzwischen in einer Reihe wissenschaftlicher Gutachten - unter anderem des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung - als zentral für den Übergang in das regenerative Zeitalter erkannt. "Entweder wissen die Bundesregierung und ihre Gutachter davon nichts, dann bewegen sie sich irgendwo zwischen Ignoranz und partiellem Autismus oder sie umschiffen die Diskussion bewusst, um zu verhindern, dass die Debatte über den Vorrang der erneuerbaren Energien zu früh aufbricht", sagte Rosenkranz. Wer heute die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängere, müsse morgen die vorrangige Einspeisung von Ökostrom bekämpfen, weil sonst das Stromsystem nicht mehr funktioniert. Rosenkranz: "Man kann nicht, wenn vormittags der Wind kräftig weht und mittags die Sonne scheint, Atomkraftwerke abschalten und sie, wenn gegen Abend der Wind abflaut und die Sonne untergeht wieder hochfahren". Atomkraftwerke brauchen ca. 50 Stunden, um nach einer Abschaltung wieder angefahren zu werden. Sie seien deshalb nicht nur gefährlich, sondern im Übergang in das regenerative Zeitalter auch eine Bedrohung der Versorgungssicherheit. Deshalb müssten für eine Übergangszeit flexibel steuerbare Kraftwerke die trägen Großmeiler auf Basis von Uran und Kohle ersetzen. Statt die Schlachten von gestern immer und immer wieder neu auszufechten, gehe es jetzt darum, die Stromnetze umzubauen, den Stromverbrauch effizienter zu gestalten und eine neue Generation von Stromspeichern zu entwickeln.

Rosenkranz warf der Bundesregierung vor, einen bevorstehenden Einbruch des Ausbaus der erneuerbaren Energien bewusst einzukalkulieren. Ein Blick in die Szenarien zeige, dass der Ausbau schon vor dem Jahr 2020 gebremst und danach massiv heruntergefahren werden solle. Die Ausbauziele sämtlicher Szenarien für Sonne und Wind lägen deutlich unter dem, was die Bundesregierung vor nicht einmal einem Monat in ihrem Aktionsplan für erneuerbare Energien an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet habe. "Der angebliche Eintritt der Bundesregierung in das regenerative Zeitalter beginnt mit einer Vollbremsung", sagte Rosenkranz.

Das gesamte Energiekonzept werde, wie schon lange gemutmaßt, um die Laufzeitverlängerung herumgestrickt. Dazu passe auch die geplante Ausgestaltung des Atomgesetzes, die nach Informationen der DUH in bemerkenswerter Weise mit dem Grundgesetz kollidiert. Ziehm: "Die Verfassung und die höchstrichterliche Rechtsprechung scheinen für die Bundesregierung nicht mehr zu gelten."

   -       Die Regierung will die AtG-Novelle in zwei Stufen 
           novellieren. In einem ersten Schritt soll lediglich die 
           Tabelle, in der die von jedem Reaktor noch zu 
           produzierenden Strommengen festgelegt sind, entsprechend 
           angepasst werden. In einem zweiten Schritt soll dann mit 
           einem neuen Paragrafen unter anderem festgelegt werden, 
           welche Nachrüsterfordernisse für die Laufzeitverlängerung 
           anzusetzen sind. Es ist jedoch verfassungsrechtlich 
           zulässig, isoliert eine Laufzeitverlängerung zu 
           beschließen, ohne gleichzeitig die dann fälligen 
           Anforderungen an die Sicherheitstechnik und den Schutz vor
           Terrorangriffen gesetzgeberisch zu definieren. Die 
           beabsichtigte willkürliche Aufspaltung bedeutet eine 
           verfassungswidrige Umgehung des Bundesrates.
-	Mit der Prüfung des Risikos terroristischer Anschläge, der 
        Prüfung und Genehmigung der Änderung baulicher Nachrüstungen 
        und der anschließenden Überprüfung der Umsetzung der 
        Nachrüsterfordernisse wird der den Ländern im Wege der 
        Bundesauftragsverwaltung übertragenen Aufgabe als 
        unmittelbare und mithin untrennbare Folge einer 
        Laufzeitverlängerung ein neuer Inhalt und eine wesentlich 
        andere Bedeutung und Tragweite verliehen. Damit bedarf die 
        beabsichtigte Laufzeitverlängerung vom ersten Tag an der 
        Zustimmung des Bundesrates. Der Begriff "moderat" ist keine 
        verfassungsrechtliche Kategorie. Die abstrakte Diskussion um
        Jahreszahlen führt in die Irre. Eine Laufzeitverlängerung 
        ist vom ersten Tag an zustimmungspflichtig.  

-	Die von Röttgen verfolgte Verpflichtung zur Nachrüstung 
        alter Atomkraftwerke zum Schutz gegen Terrorangriffe, soll 
        nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe so ausgestaltet 
        werden, dass sie die Schutzrechte der Bevölkerung aushebelt,
        statt sie zu befördern. Zum einen soll danach die Pflicht 
        zur Nachrüstung erst 10 Jahre nach Inkrafttreten des 
        Gesetzes erfüllt werden müssen. Bis dahin dürften auch die 
        ältesten Atomkraftwerke ohne größere Nachrüstungen 
        weiterlaufen. Zum anderen soll der Schutz ausdrücklich 
        als "über die erforderliche Vorsorge hinaus" gehende 
        Maßnahme zur "weiteren Vorsorge gegen Risiken für die 
        Allgemeinheit" ausgestaltet werden. Damit würde sich die 
        Bundesregierung über ein Urteil des 
        Bundesverwaltungsgerichts hinwegsetzen, das Terrorangriffe 
        aus der Luft wegen der Erfahrung des 11. September 2001 
        gerade nicht mehr dem unentrinnbaren Restrisiko zugeordnet 
        hat, sondern dem Gefahrenbereich, gegen den eine - von 
        betroffenen Anwohnern von Atomkraftwerken einklagbare - 
        Schutzpflicht des Staates besteht. Sollte es zu einer   
        solchen Regelung kommen, wäre sie verfassungswidrig.

-	Schließlich setzt sich die Bundesregierung noch in einem 
        weiteren Punkt über die Schutzrechte der Anwohner von 
        Kernkraftwerken hinweg. Das Oberwaltungsgericht Lüneburg hat 
        erst kürzlich in dem Verfahren zum Brennelemente-
        Zwischenlager Unterweser gefordert, dass bei der Ermittlung 
        der erforderlichen Schutzmaßnahmen die größten in Betrieb    
        befindlichen Passagierflugzeuge zugrunde gelegt werden 
        müssen. Das Gericht verlangte dementsprechend die Berechnung
        der Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Absturzes 
        einer Passagiergroßraummaschine vom Typ Airbus A 380. Eine 
        Nachrüstung auf den Stand der ebenfalls schon über zwanzig 
        Jahre alten so genannten Konvoi-Anlagen, also zum Schutz 
        gegen kleinere Passagiermaschinen etwa vom Typ A 320 reicht 
        mithin nicht aus. 

"Offenbar will die Regierung die vom Bundesverwaltungsgericht den Bürgerinnen und Bürgern zugesprochenen Schutzrechte nun auf gesetzlichem Wege wieder aushebeln", sagt Ziehm. Das Vorgehen sei "perfide, weil es im Ergebnis bedeutet, dass der Staat seine Schutzpflichten gegenüber seinen Bürgern in eine Schutzpflicht zugunsten der Anlagenbetreiber umkehrt. Die Sicherheit der Bevölkerung wird verkauft".

Unter http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2375 finden Sie das Hintergrundpapier zum Download.

Pressekontakt:

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0160 94182496;
Tel.: 030 2400867-0, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Weitere Storys: Deutsche Umwelthilfe e.V.