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Deutsche Bauindustrie begrüßt Votum zur ICT-Richtlinie - Regelung auf nationaler Ebene nun möglich

Berlin (ots)

"Mit ihrem Votum haben die Europaabgeordneten einen Weg gefunden, die immense Gefahr des Dumpings von Lohn- und Sozialstandards, die im Rahmen der konzerninternen Entsendung von Drittstaatsangehörigen - der ICT-Richtlinie - drohte, abzuwenden. Nunmehr kann unter Einbindung der Sozialpartner auf nationaler Ebene eine einvernehmliche Lösung gefunden werden".

Mit diesen Worten kommentierte heute der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, das Abstimmungsergebnis der Europaparlamentarier des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zum Vorschlag der Europäischen Kommission, Drittstaatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Rahmen einer konzerninternen Entsendung zu ermöglichen. "Wenn das Europäische Parlament diesem Antrag nun zustimmt, wäre den Befürchtungen des Baugewerbes angemessen Rechnung getragen", erklärte Knipper weiter. Die komplette Herausnahme des Baugewerbes aus der Richtlinie war knapp mit 21 : 22 Stimmen abgelehnt worden.

Wäre die Richtlinie unverändert geblieben, hätte die Gründung einer Niederlassung in irgendeinem europäischen Mitgliedstaat genügt, um von dort aus als Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Arbeitnehmer faktisch zu den dortigen Arbeitsbedingungen auf den europäischen Arbeitsmarkt zu bringen. "Es kann nicht in unserem Interesse liegen, durch europäische Gesetzgebung eigenhändig Wettbewerbsverzerrungen zu organisieren. Wir werden die Entwicklungen daher weiter begleiten", erklärte Knipper abschließend.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de

Pressekontakt:

Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell

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