Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Referentenentwurf der Bundesregierung gefährdet kleine Milchviehbetriebe in Süddeutschland
Verschärfung im Tierschutzgesetz verursacht Strukturbruch
München (ots)
Mit großem Unverständnis haben Verbände der Molkereien aus Bayern und Baden-Württemberg auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum vorgezogenen Verbot der Anbindehaltung von Rindern reagiert. Dieser sieht vor, die Übergangsfrist bis zum Verbot von zehn Jahren, wie im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung festgehalten, auf nur fünf Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Kombinationshaltung mit der ganzjährigen Anbindehaltung praktisch gleichgesetzt werden. Für Ausnahmenregelungen sollen strengere Kriterien gelten. Wenn es so kommt, wie im Referentenentwurf dargelegt, würde das den Strukturwandel in der kleinteiligen Milchviehhaltung vor allem im Süden der Bundesrepublik massiv beschleunigen und verschärfen.
Die Anbindehaltung ist ohnehin ein Auslaufmodell. Allerdings brauchen die Betriebe Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag ist zwar noch kein Gesetz, aber man muss die politischen Akteure bei solchen Fragen beim Wort nehmen können. Plötzlich die Positionen zu wechseln und Regelung aus dem Nichts drastisch zu verschärfen, würde das Höfesterben beschleunigen. Schon im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir streben an, Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen." Der jetzt vorliegende Referentenentwurf ist das Gegenteil davon.
Auch die jetzt zeitgleich geplante Absage an die Kombihaltung, bei der die Tiere regelmäßig Zugang zu Freigeländen haben, stellt eine zusätzliche Verschärfung dar. Dies stellt Betriebe vor zusätzliche Probleme, wenn sie keine Weidenflächen in Hof-Nähe haben. Über sechs Monate alte Rinder dürfen der vorgeschlagenen Regelung zufolge nur angebunden werden in Betrieben mit höchstens 50 Rindern, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben. Zudem soll diese Ausnahme nur gelten, wenn die Anbindehaltung von dem jeweiligen Betriebsinhaber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde. Für eine Vielzahl von Betrieben in Bayern und Baden-Württemberg würde dieser Referentenentwurf das Aus bedeuten. Denn eine so rasche Umstellung mit den damit verbundenen Investitionen lohnt sich für diese nicht.
Die Verbände fordern daher, die Fristverkürzung von zehn auf fünf Jahre rückgängig zu machen und die Kombihaltung auch in der Zukunft zuzulassen. Zudem soll die weitere Zulassung der beiden Betriebsformen nicht vom bisherigen Vorgehen des Betriebsleiters abhängen, sondern von der Praxis am Betrieb. Ansonsten kommen die Betriebe, bei denen in den kommenden Jahren eine Hofübergabe ansteht, zusätzlich unter Druck.
Genossenschaftsverband Bayern e.V.
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