Mitglied der Rentenkommission: Rentenalter ist die "entscheidende Stellschraube" zur Finanzierung der Renten
Berlin (ots)
Der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler Gert Wagner plädiert für eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab dem Jahr 2031. "Ich persönlich halte die Altersgrenze für die entscheidende Stellschraube zur Finanzierung der Renten", sagte Wagner im Interview mit dem "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Es sei in Deutschland "extrem unpopulär", eine Anhebung der Altersgrenze zu fordern, sagte Wagner, der Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung und zugleich Mitglied der Rentenkommission ist. Dabei gehe es nicht darum, dass Rentner kürzer ihre Rente beziehen sollten. "Die Lebenserwartung steigt. Wir müssen darüber diskutieren, wie man diese gewonnene Zeit aufteilt in ein längeres Arbeitsleben und eine längere Rentenbezugszeit", sagte er.
Ab dem Jahr 2031 greift die Rente mit 67 voll. Die Rentenkommission hatte sich nicht zu einem klaren Votum durchringen können. Zum jetzigen Zeitpunkt solle nicht über eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus entschieden werden, heißt es im Abschlussbericht. Im Jahr 2026 solle aber ein neu zu gründender Alterssicherungsbeirat eine Einschätzung abgeben, ob und in welcher Weise die Anhebung der Altersgrenzen erforderlich und vertretbar sei. Der Rentenexperte Wagner sagte, damit sei das Thema auf der politischen Agenda. "Ich behaupte: Niemand wird das wieder runterbringen", sagte er. Und von 2026 bis 2031, wenn ein weiterer Anstieg beginnen könnte, sei noch genug Zeit, um sich vorzubereiten, sowohl für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Wagner verwies darauf, dass gesundheitlich belastende Berufe auch mit einer kürzeren Lebenserwartung verbunden seien. "Deswegen ist nicht nur die Rentenversicherung gefordert, mehr für gesundheitliche Prävention und Rehabilitation zu tun. Bei der Prüfung der Altersgrenze 2026 soll alles das ausdrücklich berücksichtigt werden", sagte Wagner. Er persönlich warb dafür, dass bei einer weiter steigenden Altersgrenze der Zugang zu Erwerbminderungsrenten jenseits des 60. Lebensjahres erleichtert werden müsse.
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