Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V.
Föderalismusreform widerspricht zentralen Anforderungen der Koalitionsvereinbarungen
Berlin (ots)
Zu Beginn der gemeinsamen Anhörung von Bundestag und Bundesrat stellte der Deutsche Naturschutzring (DNR) den Gesetzentwurf zur Föderalismusreform auf den Prüfstand. "Der Gesetzentwurf widerspricht den zentralen Anforderungen der Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 und muss dringend überarbeitet werden", verlangte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. Die Gegenüberstellung des DNR von Koalitionsvereinbarung und dem Gesetzentwurf zur Föderalismusreform aus dem Umweltbereich ergab folgendes Ergebnis:
1. Bürokratieabbau durch die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Erforderlichkeit.
Die vorgesehene Überführung bisheriger Kompetenztitel der Rahmengesetzgebung in den Katalog der konkurrierenden Zuständigkeiten mit umfangreichen Abweichungsrechten für die Länder steht dem geforderten Bürokratieabbau entgegen. Es droht eine Parallelgesetzgebung zwischen Bund und Ländern.
2. Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern.
Der Gesetzentwurf zur Föderalismusreform führt wegen der Schwierigkeiten bei der Begründung von Gesetzgebungskompetenzen des Bundes im Umweltbereich und der Anwendung der Erforderlichkeitsklausel nicht zur Entflechtung, sondern zur Steigerung von Konflikten zwischen Bund und Ländern.
3. Stärkung des Prinzips der Subsidiarität.
Die Wahrnehmung von Aufgaben auf der untersten staatlichen Ebene kann aber nur erfolgen, wenn dadurch die effektive Aufgabenerfüllung nicht gefährdet wird. Die durch Globalisierung und Europäisierung wesentlicher umweltpolitischer Vorgaben erforderlichen international vernetzten Problemlösungen, etwa beim Klimaschutz oder der Erhaltung der Biodiversität, lassen eine neue deutsche Kleinstaaterei in Form von 16 unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern einfach nicht zu.
4. Ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt ist mit möglichst unbürokratischen und kostengünstigen Regelungen zu erreichen.
Als Folge der Abweichungsbefugnisse der Länder bei der Gesetzgebung dürfte es im Naturschutz-, Planungs- und Umweltverfahrensrecht zu einem Deregulierungswettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards kommen. Ausgelöst durch die Abwägung zwischen Belangen der wirtschaftsnahen Infrastrukturpolitik und dem Umweltschutz, wie es vielfältige Initiativen des Bundesrates in der letzten Zeit bereits gezeigt haben.
5. Das stark zersplitterte Umweltrecht entspricht nicht den Anforderungen an eine integrierte Umweltpolitik.
Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen setzt eine sektorübergreifende Vorgehensweise voraus. Nur so lässt sich eine Verlagerung nachteiliger Auswirkungen von einem Bereich der Umwelt auf einen anderen verhindern. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zerstückelung und mit Abweichungskompetenzen ausgestatteten Kompetenzzuweisungen werden dem auch von der EU verlangten integrativen Politikansatz nicht gerecht.
6. Das deutsche Umweltrecht soll vereinfacht und die verschiedenen Genehmigungsverfahren im Rahmen eines Umweltgesetzbuches (UGB) durch eine integrierte Vorhabengenehmigung ersetzt werden.
Die Zusammenfassung des deutschen Umweltrechts in einem Regelungswerk (UGB) und eine einheitliche Anlagengenehmigung werden aber durch die Zersplitterung der umweltrechtlichen Kompetenzen, den unterschiedlichen Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme und den Abweichungsbefugnissen der Länder praktisch verhindert. Damit stellen die Ministerpräsidenten der Länder das erhebliche Potential zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und zur Rechtsvereinfachung hinter egoistische Machtinteressen zurück.
Pressekontakt:
Dr. Helmut Röscheisen
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