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Bundeszahnärztekammer

BZÄK warnt vor Leistungseinschränkungen in der PKV durch juristische Hintertür

Berlin (ots)

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) warnt vor dem
Versuch, den Leistungsrahmen für privat Krankenversicherte drastisch
einzuschränken und damit ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
Vorjahr zu unterlaufen. Anlass für die Kritik ist der Entwurf eines
neu zu schaffenden Absatzes 3 unter §186 im
Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser soll den Anspruch der
Patienten auf die Heilbehandlungen beschränken, die "nach
wirtschaftlichen Maßstäben notwendig sind" und taucht erstmals im
jetzt vorliegenden Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur Reform
des VVG auf. Dem BZÄK-Präsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp wurde vom
Verband der Privaten Versicherungen versichert, dass dieser Paragraph
in erster Linie auf den Krankenhausbereich zielen solle. Allerdings
ist eine gesonderte Berücksichtigung der  ambulanten
Behandlungsformen im Gesetzentwurf bislang nicht vorgesehen.
Weitkamp: "In der jetzt vorliegenden Form würde die Rechtsprechung
des Bundesgerichtshofs bewusst ausgehöhlt, die ausdrücklich keine
Beschränkung der Leistungspflicht der Versicherer auf die
kostengünstigste Behandlung vorsieht. Würde der Entwurf auf alle
Behandlungsbereiche angewendet, müssten Privatpatienten künftig mit
dem eingeschränkten Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) vorlieb nehmen. Dagegen melden wir im Sinne
unserer Patienten scharfen Protest an."
Die BZÄK hat sich wegen des Berichts der Enquete-Kommission
bereits mit Bundestagsabgeordneten in Verbindung gesetzt, um eine
Leistungsminderung für private Versicherte durch die juristische
Hintertür zu verhindern. "Wir werden den Fortgang dieses Entwurfs
weiter kritisch begleiten und seine Verwirklichung in der jetzt
vorliegenden Form zu verhindern suchen", kündigte der BZÄK-Präsident
an.
Für Rückfragen:
Jette Krämer , 
Tel.: 030/ 40005-150,  
j.kraemer@bzaek.de

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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