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Bundeszahnärztekammer

Europaweite Anerkennung von Berufsqualifikationen: Qualitätsstandards bleiben gesichert

Berlin (ots)

Vertreter der zahnärztlichen Profession werden
auch in Zukunft konsultiert, wenn ihre in allen EU-Mitgliedstaaten
festgeschriebenen Mindeststandards für Berufsqualifikationen
fortgeschrieben werden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Europäische
Parlament vorgestern in Strassburg mit eindeutiger Mehrheit in
zweiter Lesung beschlossen. Prof. Dr. Wolfgang Sprekels,
Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und des Dachverbandes
europäischer Zahnärzte (DLC), wertet dies als Erfolg der
strategischen Allianz der in Brüssel vertretenen europäischen
zahnärztlichen Berufsorganisationen und die aller Heilberufe. "Seit
Vorlage des Richtlinienentwurfs über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen durch die Europäische Kommission vor drei
Jahren haben wir uns im gesetzgeberischen Verfahren beim Europäischen
Parlament und im Rat gemeinsam dafür stark gemacht."
Mit der neuen Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten die in
anderen EU-Ländern erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen, wenn
diese gleichwertig oder vergleichbar sind. Damit sollen Hindernisse
für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung von
Berufstätigen im EU-Binnenmarkt beseitigt werden. Betroffen sind in
Deutschland etwa 150 Berufe. Für einige besonders sensible Berufe,
wie etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenschwestern, gelten
dabei europaweite Mindeststandards, wie sie seit den 70er Jahren in
sogenannten sektoralen Richtlinien festgelegt und fortgeschrieben
werden.
Ein Wettlauf nach unten bei der Qualität ist nach Ansicht von
Prof. Sprekels nicht zu befürchten. Wer sich dauerhaft in einem
anderen Mitgliedstaat niederlassen möchte, muss gegebenenfalls vorab
eine Eignungsprüfung nachweisen oder Fortbildungen absolvieren. Das
Qualitätsniveau wird zudem durch ein System der Einstufung der
Berufsqualifikationen in fünf Kategorien nach Länge und Niveau der
Ausbildung gesichert. Darüber hinaus besteht die Pflicht, Patienten
über die eigenen Qualifikationen zu informieren.
Die Anmeldung für eine dauerhafte grenzüberschreitende
Dienstleistung erfolgt im Aufnahmestaat und nicht wie von der
Europäischen Kommission vorgeschlagen, im Herkunftsland. Auch das
Kontrollrecht bleibt als Ergebnis des konzertierten Auftretens der
Berufsorganisationen, darunter der Bundeszahnärztekammer über ihr
Brüsseler Büro, im Aufnahmestaat. Begibt sich ein
Dienstleistungserbringer in ein anderes EU-Land, so unterliegt er den
dortigen berufsständischen, berufsrechtlichen und
verwaltungsrechtlichen Verhaltensregeln. Dieser Ansatz sollte laut
Prof. Sprekels auch bei der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zur
Richtschnur werden: "Mit der neuen Richtlinie über die Anerkennung
von Berufsqualifikationen ist der Balanceakt zwischen der dringend
erforderlichen Erleichterung der Freizügigkeit einerseits und der
Qualitätssicherung andererseits gelungen. Dies sollte uns und den
Entscheidungsträgern im laufenden gesetzgeberischen Verfahren zur
umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie als Vorbild dienen."
Die Bedeutung der neuen Richtlinie über Berufsqualifikationen und
der geplanten Dienstleistungsrichtlinie für Zahnärzte ist Thema des
Europatages, den die Bundeszahnärztekammer am 29. Juni zum dritten
Mal in Berlin veranstaltet. Auf den Fachvortrag eines Rechtsexperten
des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung folgt eine
Podiumsdiskussion. Die Diskutanten sind unter anderem die
Bundestagsabgeordnete Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD),
Berichterstatterin zur Dienstleistungsrichtlinie, die
Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling (CSU) und Dr. Jorgo
Chatzimarkakis (FDP), Berichterstatter zur Dienstleistungsrichtlinie
im mitberatenden EP-Ausschuss für Energie und Forschung, sowie Arno
Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe
und Berichterstatter zur Dienstleistungsrichtlinie für den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Bei Rückfragen: 
Claudia Ritter, Leiterin des Brüsseler Büros der
Bundeszahnärztekammer, Tel.: 0032 27328415

Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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