Europaweite Anerkennung von Berufsqualifikationen: Qualitätsstandards bleiben gesichert
Berlin (ots)
Vertreter der zahnärztlichen Profession werden auch in Zukunft konsultiert, wenn ihre in allen EU-Mitgliedstaaten festgeschriebenen Mindeststandards für Berufsqualifikationen fortgeschrieben werden. Ein entsprechendes Gesetz hat das Europäische Parlament vorgestern in Strassburg mit eindeutiger Mehrheit in zweiter Lesung beschlossen. Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer und des Dachverbandes europäischer Zahnärzte (DLC), wertet dies als Erfolg der strategischen Allianz der in Brüssel vertretenen europäischen zahnärztlichen Berufsorganisationen und die aller Heilberufe. "Seit Vorlage des Richtlinienentwurfs über die Anerkennung von Berufsqualifikationen durch die Europäische Kommission vor drei Jahren haben wir uns im gesetzgeberischen Verfahren beim Europäischen Parlament und im Rat gemeinsam dafür stark gemacht."
Mit der neuen Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten die in anderen EU-Ländern erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen, wenn diese gleichwertig oder vergleichbar sind. Damit sollen Hindernisse für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung von Berufstätigen im EU-Binnenmarkt beseitigt werden. Betroffen sind in Deutschland etwa 150 Berufe. Für einige besonders sensible Berufe, wie etwa Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenschwestern, gelten dabei europaweite Mindeststandards, wie sie seit den 70er Jahren in sogenannten sektoralen Richtlinien festgelegt und fortgeschrieben werden.
Ein Wettlauf nach unten bei der Qualität ist nach Ansicht von Prof. Sprekels nicht zu befürchten. Wer sich dauerhaft in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen möchte, muss gegebenenfalls vorab eine Eignungsprüfung nachweisen oder Fortbildungen absolvieren. Das Qualitätsniveau wird zudem durch ein System der Einstufung der Berufsqualifikationen in fünf Kategorien nach Länge und Niveau der Ausbildung gesichert. Darüber hinaus besteht die Pflicht, Patienten über die eigenen Qualifikationen zu informieren.
Die Anmeldung für eine dauerhafte grenzüberschreitende Dienstleistung erfolgt im Aufnahmestaat und nicht wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, im Herkunftsland. Auch das Kontrollrecht bleibt als Ergebnis des konzertierten Auftretens der Berufsorganisationen, darunter der Bundeszahnärztekammer über ihr Brüsseler Büro, im Aufnahmestaat. Begibt sich ein Dienstleistungserbringer in ein anderes EU-Land, so unterliegt er den dortigen berufsständischen, berufsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Verhaltensregeln. Dieser Ansatz sollte laut Prof. Sprekels auch bei der geplanten Dienstleistungsrichtlinie zur Richtschnur werden: "Mit der neuen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen ist der Balanceakt zwischen der dringend erforderlichen Erleichterung der Freizügigkeit einerseits und der Qualitätssicherung andererseits gelungen. Dies sollte uns und den Entscheidungsträgern im laufenden gesetzgeberischen Verfahren zur umstrittenen EU-Dienstleistungsrichtlinie als Vorbild dienen."
Die Bedeutung der neuen Richtlinie über Berufsqualifikationen und der geplanten Dienstleistungsrichtlinie für Zahnärzte ist Thema des Europatages, den die Bundeszahnärztekammer am 29. Juni zum dritten Mal in Berlin veranstaltet. Auf den Fachvortrag eines Rechtsexperten des Europäischen Instituts für Öffentliche Verwaltung folgt eine Podiumsdiskussion. Die Diskutanten sind unter anderem die Bundestagsabgeordnete Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD), Berichterstatterin zur Dienstleistungsrichtlinie, die Europaabgeordneten Dr. Joachim Wuermeling (CSU) und Dr. Jorgo Chatzimarkakis (FDP), Berichterstatter zur Dienstleistungsrichtlinie im mitberatenden EP-Ausschuss für Energie und Forschung, sowie Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe und Berichterstatter zur Dienstleistungsrichtlinie für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Bei Rückfragen: Claudia Ritter, Leiterin des Brüsseler Büros der Bundeszahnärztekammer, Tel.: 0032 27328415
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