ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Loewenstein begrüßt Kabinettsentscheidung zur Schwarzarbeitsbekämpfung: Ermutigendes Zeichen für die wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit
Berlin (ots)
"Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm für Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und das darin vorgesehene Maßnahmenbündel ist ein ermutigendes Zeichen, um die seit langem bekannten Schwachstellen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung zu beseitigen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu stärken." Dies erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein.
"Der graue und schwarze Markt bedeutet für unsere mittelständischen Bauunternehmen und unsere Mitarbeiter noch immer die größte Herausforderung. In der Bekämpfung dieser halb legalen und illegalen Konkurrenz sind wir in den vergangenen Jahren nicht wirklich vorangekommen. Trickreich entwinden sich noch immer graue und schwarze Anbieter von Bauleistungen den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen. Das wird uns in dem im Jahre 2004 gegründeten Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung immer wieder eindrucksvoll berichtet." So Loewenstein weiter.
Insbesondere die Einführung einer Mitführungspflicht von Personaldokumenten für alle in- und ausländischen Bauarbeiter, die Einführung einer Sofortmeldung zur Sozialversicherung vor der Beschäftigungsaufnahme und den vorgesehenen Einsatz von dauerhaften Prüfungsstützpunkten der FKS auf Großbaustellen entspricht den Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes für eine Verbesserung der Effizienz der Schwarzarbeitsbekämpfung. Auch die Einrichtung von Sonderdezernaten in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften für die Verfolgung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und die Einrichtung von Wirtschaftsstrafkammern bei den Gerichten durch die Bundesländer wird vom ZDB ausdrücklich begrüßt.
"Das gesamte Aktionsprogramm wird aber nur dann ein Erfolg werden, wenn auch das angekündigte Gesetz zur nationalen Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Europäischen Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen verwirklicht und damit die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden im Ausland endlich ermöglicht wird", erklärte Dr. Loewenstein abschließend.
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