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Baugewerbe fordert Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode

Berlin (ots)

"Wenn wir auch in der Vergangenheit nie für das Bauforderungssicherungsgesetz in seiner jetzigen Ausprägung eingetreten sind, stehen wir dennoch hinter seiner grundsätzlichen Zielsetzung, nämlich Unternehmen vor Zahlungsausfällen zu schützen." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl, heute in Berlin. "Wir fordern allerdings, das Gesetz in zwei Punkten zu ändern, die für die Unternehmen nicht praktikabel sind."

Das Bauforderungssicherungsgesetz hat vorrangig zwei Fragen aufgeworfen: zum einen nach dem ordnungsgemäßen Umgang mit dem Baugeld in der Praxis und zum anderen nach einer ggf. eintretenden Einengung der Liquidität der Betriebe.

Nach § 1 Abs. 2 Bauforderungssicherungsgesetz darf ein Baubetrieb, der selbst an der Herstellung des Werkes beteiligt ist, Baugeld nur in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung für sich behalten. Diese Vorschrift schränkt die Liquidität der Unternehmen erheblich ein. Daher fordern wir, diese 50 %-Quote zu streichen, um den Unternehmen Liquidität zu erhalten. Diese Forderung gewinnt vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise eine besondere Aktualität. "Denn die mittelständischen Bauunternehmen, die 80 % der Arbeitsplätze am Bau stellen, dürfen nicht noch zusätzlich belastet werden." erklärte Robl.

Zum anderen erlaubt § 1 Abs. 1 die Verwendung von Baugeld nur innerhalb der einzelnen Bauvorhaben, was die Flexibilität der Unternehmen erheblich einschränkt und bar jeder betrieblichen Praxis ist. Daher soll in § 1 Abs. 1 Bauforderungssicherungsgesetz der Worte "des Baues" gestrichen werden, damit eingehende Gelder auch zur Finanzierung verschiedener Baustellen verwendet werden können. "Wir wollen, dass diese beiden Änderungen des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode, und das heißt ja bis Ende Juni, verabschiedet werden. Unsere Vorschläge stellen ausgewogene und praktikable Lösungen dar. Sie haben die Interessen der gesamten Branche im Auge. Die Forderung nach einer Totalrevision des Gesetzes verhindert den Erfolg in der Sache. Wir appellieren daher an alle Beteiligten, ihren Widerstand aufzugeben und sich hinter die Änderungsvorschläge des deutschen Baugewerbes zu stellen, und fordern die Abgeordneten auf, das Gesetz entsprechend zu ändern." So Robl abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de

Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell

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