ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Robl: Bundesratsbeschluss zum "anschaffungsnahen Aufwand" ist investitionsfeindlich
Berlin (ots)
Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates über das Steueränderungsgesetz 2003 ist auch die Wiedereinführung der ursprünglichen Verwaltungspraxis zum sog. "anschaffungsnahen Aufwand" beschlossen worden.
Diese Verwaltungspraxis hatte der Bundesfinanzhof mit guten Gründen erst im Herbst 2001 gekippt. Als Folge der "wiederaufgelegten" Verwaltungspraxis wird in den ersten drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes immer dann nachträglicher Herstellungsaufwand angenommen, wenn Instandsetzungsaufwendungen 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.
"Diese Regelung ist in hohem Maße investitionsfeindlich, weil die nachträglichen Herstellungskosten nicht sofort abgesetzt werden können, sondern über bis zu 50 Jahre abgeschrieben werden müssen." erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl zu bekannt gewordenen Beschlüssen.
Robl weiter: "Es ist nicht einzusehen, warum die Kosten der gleichen baulichen Maßnahme im dritten Jahr der Anschaffung über den gesamten Zeitablauf abgeschrieben werden müssen, im vierten Jahr jedoch sofort abziehbare Werbungskosten darstellen und damit erhebliche steuerliche Entlastungen für Investoren bringen.
Es ist damit zu rechnen, dass innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb einer Immobilie Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in nennenswertem Umfang nicht mehr getätigt werden. Die wirtschaftlichen Konsequenzen daraus belasten daher wieder einmal die Bauwirtschaft, die sich in den vergangenen sieben Jahren bereits mit 23 Mrd. Euro an der Haushaltskonsolidierung beteiligt hat. Wir appellieren an den Vermittlungsausschuss, keine weiteren investitionshemmenden Maßnahmen zu beschließen."
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