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KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung

Arzneimittel- und Heilmittel-Rahmenvorgaben für 2009
Müller: "Ein Schritt in die richtige Richtung und eine gute Ausgangslage für 2009"

Berlin (ots)

Vertragsärzte können ab 2009 von der
Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden. "Wir empfehlen den 
Kassenärztlichen Vereinigungen Regelungen zu treffen, die den Arzt in
den von den Zielvereinbarungen erfassten Arzneimittelverordnungen von
der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreien. Voraussetzung ist, dass 
regional festgesetzte Ziele erreicht sind", sagte Dr. Carl-Heinz 
Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute 
bei der Vorstellung der Arzneimittel-Rahmenvorgaben für 2009 in 
Berlin. Diese hat die KBV zusammen mit dem Spitzenverband Bund der 
gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbart. Grundlage
der Empfehlung ist eine Neuregelung des Paragrafen 106 des Fünften 
Sozialgesetzbuchs, nach der unter anderem Auffälligkeitsprüfungen in 
der Regel für nicht mehr als fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe 
durchgeführt werden sollen.
Die in den Rahmenvertrag aufgenommene Empfehlung von 
GKV-Spitzenverband und KBV unterstützt zudem das Konzept der KBV zur 
Neuausrichtung der Arzneimittelversorgung. Sie unterstreicht somit 
die Verantwortung des Vertragsarztes für die Indikationsstellung 
sowie Auswahl und Menge des Wirkstoffes. Das KBV-Konzept geht darüber
hinaus jedoch mit der Forderung einer klaren Trennung der 
Zuständigkeiten einher: Krankenkasse und pharmazeutische Industrie 
sollten künftig das Kostenmanagement übernehmen. Die Ärzte hingegen 
bleiben für das Versorgungsmanagement zuständig. "Das ist ein Schritt
in die richtige Richtung", betonte Müller.
Die Bundesvertragspartner beschlossen für das Jahr 2009 ein 
Ausgabenplus von 6,6 Prozent. Dieses Volumen ist auf verschiedene 
Anpassungsfaktoren zurückzuführen. Hierzu zählen die Zahl und 
Altersstruktur der Versicherten, Preisveränderungen, Innovationen 
sowie Verlagerung von Leistungen aus der stationären in die ambulante
Versorgung. Für das Jahr 2008 erhöhten sie die Anpassungsfaktoren im 
Zuge einer Neubewertung um 1,1 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent. Dies 
wird auch durch die Ausgabenentwicklung von Januar bis August 2008 
bestätigt, die ebenfalls bei 5,2 Prozent liegt.
KBV und GKV-Spitzenverband einigten sich zudem auf eine Liste von 
14 Arzneimittelgruppen für verordnungsstarke Gebiete. Über die 
Festlegung von Zielquoten für Leitsubstanzen in diesen 14 Gruppen 
lassen sich Wirtschaftlichkeitsreserven erschließen. KBV und 
Spitzenverband empfehlen, auf regionaler Ebene fachgruppenspezifische
Vereinbarungen, zum Beispiel zur Festlegung einer Generika- oder 
Analogpräparatequote, zu schließen.
Auch bei den Heilmitteln gab es eine Einigung. So beschlossen 
Krankenkassen und KBV, die Ausgaben für 2009 um 1,9 Prozent (im 
Vergleich zu 2008) anzuheben. Im Zuge einer Neubewertung konnten für 
2008 die Anpassungsfaktoren um 1,0 Prozent erhöht werden.

Pressekontakt:

Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202
Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240
Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208

Original-Content von: KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung, übermittelt durch news aktuell

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