KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Erweiterter Bewertungsausschuss zur EBM-Reform
Einige Beschlüsse
sind gefallen, andere noch offen
Köln (ots)
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Neufassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) noch nicht beschlossen. "Da die Eckpunkte zur Gesundheitsreform noch einiges im Unklaren lassen, wollte sich der Vorsitzende des Gremiums, Prof. Wolfgang Gitter, nicht festlegen. In bestimmen Punkten konnten Feststellungen getroffen werden, einiges ist noch offen." Mit diesen Worten fasste Dr. Leonhard Hansen die Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 30. Juli zusammen. Der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erklärte, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss erneut am 10. Dezember 2003 zusammenkommen wird. "Dann wird er hoffentlich die Neufassung des EBM beschließen", so Hansen.
Beschlüsse fasste der Erweiterte Bewertungsausschuss für die Berücksichtigung von Kosten bei der Bewertung des technischen Leistungsanteils. Weiterhin offen ist aber die Bewertung der Arztminute. "In dieser Frage ist es dem Ausschuss allerdings gelungen, Vorgaben für die Berechnung der Höhe des Arztminutenlohnes zu machen. Als Grundlage für die im Dezember anstehende Entscheidung haben wir uns bei der Bruttoarbeitszeit des Arztes auf 51 Stunden in der Woche geeinigt. Die Produktivität der ärztlichen Leistung, durch die auch die Managementtätigkeit in der ärztlichen Praxis berücksichtigt wird hat der Ausschuss bei 87,5 Prozent festgelegt", erläuterte der KBV-Vize.
Ein Beschluss steht außerdem bei den Maßnahmen zur Mengensteuerung aus. "Zur Sitzung im Dezember soll nun ein von Kassen und Ärzten abgestimmtes Konzept erarbeitet werden, das eine Regelung zur Mengensteuerung der insgesamt abgerechneten ärztlichen Leistungen vorgibt", sagte Hansen.
"Es gilt die Maßgabe, dass unerwünschte Mengenveränderungen zu vermeiden sind", erläuterte er. "Dafür sollen flankierende Regelungen gefunden werden." Dies bedeutet aber nicht ein Einfrieren der Gesamtvergütung oder die Punktsummenneutralität als Prämisse jeglicher Berechnungen.
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