UNHCR zum Zuwanderungsgesetz
Fortschritte im Flüchtlingsschutz bewahren
Berlin (ots)
Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, am umfassenden Reformvorhaben des Zuwanderungsgesetzes uneingeschränkt festzuhalten.
In einer heute vorgelegten Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz weist die UN-Organisation auf wichtige Verbesserungen in zentralen Punkten des Flüchtlingsschutzes hin. Dazu gehört vor allem die Regelung, die Genfer Flüchtlingskonvention auch für die Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung gelten zu lassen. Substanzielle Verbesserungen gibt es darüber hinaus bei der Rechtsstellung von Konventionsflüchtlingen und Personen, die menschenrechtlichen Abschiebeschutz in Anspruch nehmen können.
UNHCR appelliert an die Verantwortlichen aller im Bundestag vertretenen Parteien, dafür Sorge zu tragen, dass diese Fortschritte im Flüchtlingsschutz nicht rückgängig gemacht werden. Andernfalls sind negative Auswirkungen auf europäischer und internationaler Ebene zu befürchten.
Nach Auffassung von UNHCR bietet das laufende Gesetzgebungsverfahren auch die Möglichkeit, berechtigte Kritikpunkte an der Vorlage auszuräumen. Handlungsbedarf sieht UNHCR z.B. noch bei der vollständigen Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention im Anerkennungsverfahren. Dies betrifft vor allem die Bewertung sog. selbst geschaffener Nachfluchtgründe sowie der Missachtung von Mitwirkungspflichten im Asylverfahren. Ferner könnte im Gesetz präziser geregelt werden, wer menschenrechtliche Abschiebungshindernisse für sich in Anspruch nehmen kann.
Für die Durchführung eines fairen und effektiven Asylverfahrens hält UNHCR eine gesetzlich verankerte Verfahrensberatung für notwendig. Zudem plädiert die UN-Organisation für eine abschließende Bleiberechtsregelung im Zuwanderungsgesetz zugunsten von bestimmten Flüchtlingsgruppen, die sich seit Jahren in Deutschland aufhalten.
Die UNHCR-Stellungnahme (11 Seiten) ist von unserer Internet-Seite www.unhcr.de abrufbar.
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