KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mehr als die Hälfte der Niedergelassenen ist über 50
Vertragsärzten droht Überalterung
Berlin (ots)
Die Vertragsärzte werden immer älter. Mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Mediziner (55,9 Prozent) haben 2006 das Alter von 50 Jahren überschritten. Das geht aus den aktuellen Statistiken der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Am stärksten von der Überalterung betroffen sind die Allgemeinärzte (59 Prozent über 50), die Nervenärzte (60,4 Prozent), die Chirurgen (61,3 Prozent) und die ärztlichen Psychotherapeuten (63,8 Prozent). "Diese Zahlen sind besorgniserregend. Sie verraten uns, dass in einigen Jahren ein großer Teil der Vertragsärzte und -psychotherapeuten ihre Tätigkeit beenden und Praxisnachfolger suchen wird. Und da liegt das Problem: Die Nachwuchsmediziner fehlen", unterstreicht Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.
Während das Durchschnittsalter der Niedergelassenen seit Jahren stetig zunimmt, schrumpft der Anteil der unter 35-jährigen Ärzte weiter. 2006 lag er nur bei 0,6 Prozent. "Die jungen Ärzte sind für uns wichtiger denn je. Es gibt zwar in Deutschland genug Medizinstudenten. Wir müssen diesen aber Anreize bieten, die die Arbeit in der Arztpraxis wieder attraktiver machen. Die Flexibilisierung des Vertragsarztrechts ist der erste Schritt in diese Richtung. Noch wichtiger aber ist, dass sich die Vergütungssituation in der ambulanten Versorgung verbessert. Hierzu besteht ab 2009 die Chance. Hier muss uns die Politik unterstützen - damit im Interesse der Patienten eine flächendeckende Versorgung auch in Zukunft gesichert bleibt", so Köhler weiter.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Die KBV vertritt die politischen Interessen der 147.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 72 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen unter: www.kbv.de.
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